der ex ehemann hat vor seiner hochzeit das haus seiner eltern per
überlassungsvertrag bekommen.
frage
1 muß das versteuert werden ?
2 wie wird das mit dem zugewinn berechnet ?
3 wie wird ein überlassungsvertrag behandelt ? als erbe ? als schenkung ?
viele dank
der ex ehemann hat vor seiner hochzeit das haus seiner eltern
per
überlassungsvertrag bekommen.
frage
1 muß das versteuert werden ?
Sollte der Wert des Hauses bei der Übertragung über den Freibeträgen gelegen haben (für Kinder seit 01.01.09: € 400.000,–), fiele Schenkungssteuer an.
2 wie wird das mit dem zugewinn berechnet ?
gar nicht = kein Zugewinn, da vor der Ehe übertragen
3 wie wird ein überlassungsvertrag behandelt ? als erbe ? als
schenkung ?
Schenkung („Erben“ kann man nicht von Lebenden)
viele dank
gerne
vielen dank
mit besten grüßen steirert55
Hallo,
2 wie wird das mit dem zugewinn berechnet ?
gar nicht = kein Zugewinn, da vor der Ehe übertragen
Eine eventuelle Wertsteigerung würde aber unter Zugewinn fallen, oder irre ich mich da?
Grüße,
Tinchen
vorerst vielen dank für die antwort.
ich muß meine frage verbessern.
der ex ehemann hat per überlassungsvertrag das anwesen nicht" vor der ehe bekommen sonder ca ein halbes jahr nach der eheschliesung. jetzt geht es darum ob dieses anwesen zum privilegierten anfangsvermögen zählt.
die eltern sind 2003 verstorben.
es geht praktisch um den zugewinn
vielen dank
habe mich verschrieben. das haus wurde NACH der hochzeit per überlassungvertrag überlassen.
ist das eine schenkung ?
vorzeitiges erbe ?
hat das mit dem zugewinn was zu tun ?
würde mich über eine auskunft freuen