Überlassungsvertrag KFZ

Hallo Experten,

ich habe eine kleine Frage, die sich am Wochenende bei uns gestellt hat, aber wir keine passende Lösung gefunden haben.

Verein A hat einen Vereinbus (dieser wird von den Vereinsmitglieder für die Vereinsaktivitäten genutzt). Nun fragen desöfteren andere Vereine aus dem Ort an, ob Sie diesen ausleihen können.

Nun stellt sich die Frage nach der Haftung. Denn die Versicherung läuft ja auf Verein A, somit würden auch im Schadensfall die Prozente steigen und der Beitrag sich erhöhen.

Gibt es einen speziellen Überlassungsvertrag für Vereine? Für Dienst-Kfz hab ich genügend gefunden.

Was sollte denn im Überlassungsvertrag auf jeden Fall geregelt werden?`
Vielen Dank
Trulli

hallo,
ganz wichtig!! die versicherung darüber informieren, dass der bus weitervermietet wird. es kann sonnst regressansprüche im schadenfall fordern.
der amtlich eingetragene halter ist für alles verantwortlich, und bekommt erst einmal alle strafzettel u. bussgeldbescheide .

hauptmann