urban legends
servus,
entschuldige, ich will sicher keinen der Fachleute personlich angreifen.
und glaub mir, niemand hat mehr Verständnis für die E-Meister, die sich tagtäglich mit
der verworrenen Vorschriftensituation auseinandersetzen müssen und schwammige, versteckte oder undurchschaubare Textzeilen daraus FINDEN und INTERPRETIEREN müssen. Ich verfolge die Diskussionen sehr genau!
Man könnte daran verzweifeln.
Aber ich muss doch darauf reagieren, wenn bestimmte falsche Behauptungen immer wiederkehren,
und du kennst meine Ansicht schon lange, daß es den betroffenen Fragestellern auch nicht schadet, die unterschiedlichen Auslegungen innerhalb der Fachkreise auch mal life zu erleben,
schliesslich steht oft die Frage eines Rechtsstreites im Raum
PeterTOO hat schon angeführt, daß man bei der Auslegung der Sicherheitseinrichtungen zukünftige Nutzungsänderungen berücksichtigen muss.
Dann MUSS im Zweifelsfall die Absicherung des FI so erfolgen, daß eine Überlastung ausgeschlossen wird
Hier sprechen wir aber über eine Wohnung, Steckdosen, Lichtstromkreise
Die Normung und die Herstellerangaben sind schon eindeutig, man darf nur nicht nach den ersten Zeilen aufhören zu lesen
Ich zitiere mal aus der Anleitung eines FI-Schalters:
„Der maximal mögliche Betriebsstrom darf den Bemessungsstrom
der Fehlerstromschutz einrichtung nicht überschreiten.“
und im nächsten Kapitel steht:
„Ist die Nutzung der Stromkreise bekannt darf eine Abschätzung
des zu erwartenden Betriebsstromes erfolgen. DIN VDE 0100-530
erlaubt in einer Anmerkung, dass zur Vermeidung der Überlastung
von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen … der zu erwartende Betriebsstrom als
Bemessungsgrundlage herangezogen werden kann.
Zur Ermittlung des zu erwartenden Betriebsstromes können
Bemessungsbelastungsfaktoren (Gleichzeitigkeitsfaktoren) für
die angeschlossenen Stromkreise herangezogen werden“
Das habe ich aus der Beschreibung bei Siemens-RCCBs kopiert
Übrigens: Dein VDE Zitat - wo hast du das her? Finde es nicht.
Uralte Norm?
VDE0100-530 Abschn 535.2.3
VDE0100-100 Abschn 311
„…dürfen für eine wirtschaftliche und zuverlässige Planung der el.Anlage Gleichzeitigkeitsfaktoren berücksichtigt werden“
„Bemessungsbelastungsfaktor“
VDE0100-100
VDE0100-510
VDE0660-600-1
Durchlauferhitzer und Elektroherd findet man auch niemals in
Wohnungen?
Wäre bei der Planung zu berücksichtigen, war nicht mein Thema, ich sprach von Licht-und Steckdosenstromkreisen
Beachte: Selbst wenn im ungünstigsten aller denkbaren Fälle WaMa, Trockner und Gsp. auf der selben Phase des FI liegen (würden - ist extrem unwahrscheinlich und sogar verboten! aber so dein Gedankengang wenn ich dich richtig verstehe)
SELBST DANN wäre im Zweifelsfall der Vorschrift immernoch genüge getan,
weil der thermische Auslöser der Vor-oder Nachsicherung(en) eine Stunde lang den 1,45fachen Strom durchlässt.
DARAUF SIND DIE FI AUSGELEGT
Das schrieb ich schon im ersten Post, du hast es nur nicht beachtet
Das ist falsche Panikmache
Was ist eigentlich so unfassbar kompliziert an der Regel, dass
da, wo 40A draufsteht, nicht dauerhaft mehr als 40A
durchlaufen sollten?
Was hindert einen an der 40A Vorsicherung?
Ganz einfach: Man sollte sich weigern, Modegedanken aus Internet-Magazinen zu folgen, die Halbwahrheiten schnell weiterverbreiten
99% aller neugebauten Anlagen wären demnach nämlich illegal und unsicher.
Mir tun die planenden und ausführenden leid, die sich zunehmend mit dieser Art neuzeitlichen Streitereien auseinandersetzen müssen und gar nicht mehr zu ihrer eigentlichenArbeit kommen.
Das ist leider Realität geworden
Und wenn du mich noch einmal einen „Verfechter einer Legende
aus dem Internet“
nennst…
mir geht es gar nicht um Dich
aber um Leute, die wichtige Texte nur bis zur Hälfte lesen und dann daraus zitieren
und somit „urban legends“ schaffen oder verbreiten helfen,
und damit den Fragestellern unnötige Rechtsverfahren aufhalsen, die sie nicht gewinnen können
Fazit:
Für eine wirtschaftliche und sichere Planung einer Elt-Anlage dürfen Sie Gleichzeitigkeitsfaktoren berücksichtigen.
Einem FI können dann mehrere einzeln geschützte Stromkreise nachgeschaltet werden, selbst wenn bei einer Aufsummierung der Werte der Bemessungsstrom des FI überschritten wird.
Eine thermische Überlastung des FI muss jedoch immer ausgeschlossen werden können,
der tatsächlich fliessende DAUERstrom darf den Wert seines Bemessungsstrom nicht überschreiten.
Kann diese Bedingung beispielsweise durch Nutzungsänderung nicht ausgeschlossen werden, DANN muss man …usw.
Gruß