24/06/2010 In meiner Eigentumswhg im 5.Stock musste das Überlaufventil (Warm-und Kaltwasser) über der Badewanne gewechselt werden. Muss ich das zahlen oder die Hausgemeinschaft als Ganzes. Immerhin handelt es sich um die Entüftungsventile von 5 Wohnungen eines grösseren Hauskomplexes mit vielen Eigentümern.Herzlichen Dank
Ist das eine hypothetische Frage, oder wurde das Auswechseln in Rechnung gestellt? Was sagt denn die Teilungserklärung?
Gruß, Anselm
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Hallo,
das ist ganz klar eine Gemeinschaftssache. Kosten fallen unter die Position Heizungswartung bzw. Instandhaltung der Heizung.
Falls das einer der anderen Eigentümer anzweifelt, dann sollte derjenige sich mal fragen, was passiert, wenn Sie es abbauen oder nicht reparieren lassen. Das könnten Sie ja mit Ihrem Eigentum jederzeit tun 
Hallo, das zahlt natürlich die Hausgemeinschaft.
Gruß Uli
Hallo,
die Kosten müssten nach meiner Meinung aus den Instandhaltungsrücklagen gezahlt werden.
Gruß
Lothar
Ist das eine hypothetische Frage, oder wurde das Auswechseln
in Rechnung gestellt? Was sagt denn die Teilungserklärung?Gruß, Anselm
hallo an alle,
dankefür die bestätigenden Antworten, dieser Meinung bin ich nämlich auch.
zu Anselm:
das ist keine hypothetische Frage.
die Rechnung für einen Doppelüberlauf beträgt knapp 320EUR.
mit allem Pi-Pa-Po wie:
1.Anlagen-Techniker/Regiestunden
2.Monteurstunde/Fahrzeit
3.Einsatzfahrzeugpauschale für Montagewagen…
4.Rohrbelüfter, doppelter…(Ersatzteil)
5.pauschal Dichtungs-,Klein…
6.pauschal Gerätepauschale
verwunderlich,dass es fürs „denken“ bei der Arbeit nicht auch noch einen Pauschalaufschlag gibt.
- Teilungserklärung muss ich noch raussuchen & lesen
gruss
microrman
Wir sind uns ja alle sehr einig, dass die Eigentümergemeinschaft zahlen muss. Vielleicht war es nur ein Irrtum der WEG-Verwaltung. Wurde der Betrag in Rechnung gestellt oder per Lastschrift eingezogen? Ich empfehle, in jedem Fall umgehend zu widersprechen und Zahlung zu verweigern bzw. bei Einzug Frist für Gutschrift zu setzen. Wenn die Verwaltung nicht reagiert oder auf ihrem Standpunkt beharrt, Verbraucherschutz oder Rechtsanwalt. Natürlich ohne Gewähr; ich bin kein Jurist.
Gruß, Anselm
Wir sind uns ja alle sehr einig, … Natürlich ohne Gewähr;
ich bin kein Jurist.
Gruß, Anselm
hallo Anselm,
nur zur Vervollständigung
es kam eine Rechnung der ausführenden Firma an uns. Diese werde ich jedoch mit dem Vermerk sie doch erneut an die WEG zu stellen, zurückgeben.
gruss
microrman
Hallo microrman,
nur zur Vervollständigung
es kam eine Rechnung der ausführenden Firma an uns. Diese
werde ich jedoch mit dem Vermerk sie doch erneut an die WEG
zu stellen, zurückgeben.
Ach so. Dann ist das sicher ein Fehler der ausführenden Firma, die ja einen Auftrag bekommen haben muss. Die WEG-Verwaltung wird sicher bezahlen ohne Schwierigkeiten zu machen.
Gruß, Anselm
Hallo!
Also, in technischen Dingen kenne ich mich nicht aus. Aber wenn dieses Überlaufventil eine Einrichtung für mehrere Wohnungen ist, müsste es die Hausgemeinschaft als Ganzes bezahlen.
Viele Grüße
Thomas
Hallo,
das Ventil ist, sofern 5 weitere Wohnungen daran partizipieren, über die Betriebskosten abrechenbar. D.h. die Kosten werden anteilig über die Betriebskostenabrechnung dann auf alle Eigentümer umgelegt.
Beste Grüße M.
Kann dir leider nicht helfen.Wir haben alle Durchlauferhitzer für Warmwasser.Aber eigentlich ist alles was die Gemeinschaft angeht auch Gemeinsamme Sache .Was ist wenn du das nicht reparieren läst.Dann stehen doch alle ohne Warmwasser da oder?
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Kann dir leider nicht helfen.Wir haben alle Durchlauferhitzer
für Warmwasser.Aber eigentlich ist alles was die Gemeinschaft
angeht auch Gemeinsamme Sache .Was ist wenn du das nicht
reparieren läst.Dann stehen doch alle ohne Warmwasser da oder?
hallo,Ralf W.
danke für die Antwort,
es gibt zwei Überdruckventile (kalt/warm) in unserer Wohnung im obersten Stock. Den Auftrag zur Reparatur, deren Notwendigkeit ich im Grunde gar nicht anzweifle, gab die Hausmeisterin selbständig während unserer Abwesenheit, leider ohne Rücksprache mit uns, bei der Besichtigung der Wohnung mit einem poteniellen neuen Mieter.
Ich habe der ausführenden Firma die unbezahlte Rechnung zurückgegeben, mit dem Vermerk sie erneut an die Hausverwaltung zu richten.
Gruss und Danke an alle, die mir mit Antworten geholfen haben.
Microrman
Wenn du den Auftrag nicht erteilt hast,brauchst du das auch nicht bezahlen.Wer die Musik bestellt bezahlt auch.Ich habe mir das auch zum Vorsatz gemacht.Ich sehe einfach nicht ein das ich was bezahlen muß was mit mir nicht abgesprochen worden ist.Es meinen viele was die Hausverwaltung und der Beirat bestimmt muß bezahlt werden.Ich wünsch dir noch viel Glück mit deiner Eigentumswohnung.Ralf
hallo,Ralf W.
danke für die Antwort,
es gibt zwei Überdruckventile (kalt/warm) in unserer Wohnung
im obersten Stock. Den Auftrag zur Reparatur, deren
Notwendigkeit ich im Grunde gar nicht anzweifle, gab die
Hausmeisterin selbständig während unserer Abwesenheit, leider
ohne Rücksprache mit uns, bei der Besichtigung der Wohnung mit
einem poteniellen neuen Mieter.Ich habe der ausführenden Firma die unbezahlte Rechnung
zurückgegeben, mit dem Vermerk sie erneut an die
Hausverwaltung zu richten.
Gruss und Danke an alle, die mir mit Antworten geholfen haben.Microrman
Wenn du den Auftrag nicht erteilt hast,brauchst du das auch nicht bezahlen.Wer die Musik bestellt bezahlt auch.Ich habe mir das auch zum Vorsatz gemacht.Ich sehe einfach nicht ein das ich was bezahlen muß was mit mir nicht abgesprochen worden ist.Es meinen viele was die Hausverwaltung und der Beirat bestimmt muß bezahlt werden.Ich wünsch dir noch viel Glück mit deiner Eigentumswohnung.Ralf
hallo,Ralf W.
danke für die Antwort,
es gibt zwei Überdruckventile (kalt/warm) in unserer Wohnung
im obersten Stock. Den Auftrag zur Reparatur, deren
Notwendigkeit ich im Grunde gar nicht anzweifle, gab die
Hausmeisterin selbständig während unserer Abwesenheit, leider
ohne Rücksprache mit uns, bei der Besichtigung der Wohnung mit
einem poteniellen neuen Mieter.Ich habe der ausführenden Firma die unbezahlte Rechnung
zurückgegeben, mit dem Vermerk sie erneut an die
Hausverwaltung zu richten.
Gruss und Danke an alle, die mir mit Antworten geholfen haben.Microrman
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