Fast richtig … offiziell die Mindestbeträge, aber von den Kassen in der Praxis so nicht durchgezogen - wer z.B. mit seiner Selbstständigkeit in den ersten Jahren noch in einem Bereich lebt, der nur dem Einkommen z.B. einer Halbtagsstelle entspricht, entscheiden sich viele Kassen um die Kunden nicht alle an die Privaten zu verlieren niedrigere Beträge, berechnet am Jahreseinkommen /12, anzurechnen.
Und was die Steuer betrifft: dafür gibt es Tabellen. Wenn man die ca. 17.000 Euro nutzt, die man darf, und z.B. vom Einkommen noch ein paar Tausend Euro reinvestiert, also für Fahrzeug, Gerätschaften und Co ausgibt, dann bleibt nicht so viel Gewinn, dass man fies viel Steuer zahlen müsste.
Kleinunternehmer zahlen auf jeden Fall bezogen auf den Gewinnanteil im Durchschnitt weit weniger Steuern, als Angestellte mit ähnlichem Gewinn Ihren Chef kosten …
… daher ja auch die Sache mit den Scheinselbstständigkeiten - die sparen dem Chef die Lohnnebenkosten, dafür hat der Mitarbeiter über Kleinunternehmerregelung z.B. die Alterssicherung usw. selbst am Hals - genau die sollte man z.B. in den ersten Jahren der Selbstständigkeit auch nicht so ganz vergessen, denn Einzahlungen in die Rentenversicherung sind erstmal keine Pflicht und werden somit oft ausgelassen.