Liebe/-r Experte/-in,
ich glaube, bei meiner Überleitung für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in die neue Tabelle stimmt etwas nicht.
Hier ein paar wichtige Eckdaten, die sicher nötig sind, um meine Fragen zu beantworten:
Einstellung als Erzieherin(über 25Jahre Berufserfahrung) im Januar 2006 in E8 Stufe 2(§17 TVÜ-VKA), 2008 in Stufe 3.
Ab 01.11.2009 Überleitung in S6/3+ (einen Änderungsvertrag gab es nicht). Die Berechnung meines Gehaltes erfolgte bisher weiter nach E8.
- Frage: Hätte ich da nicht in S8 kommen müssen, bzw. in E8 bleiben?
- Frage: Kann ich nachträglich noch etwas tun?
Nun blieb im Januar auch noch die von mir erwartete Erfahrungsstufe 4 aus und ich fragte in unserer Personalabteilung nach. S6 und ein weiteres Jahr in Stufe3 wären völlig korrekt. 2012 soll ich dann in Stufe 4 kommen.
Aus meiner Sicht ist das eine doppelte Herabgruppierung oder sehe ich das falsch?
3. Frage: Kann ich auf normale Stufenlaufzeit(3) bestehen oder sogar verkürzte Stufenlaufzeit beantragen?
Wer kennt sich damit gut aus und kann mir sachdienliche Hinweise geben?
Vielen Dank für Eure Bemühungen.
nitsrek
Liebe/-r Experte/-in,
ich glaube, bei meiner Überleitung für Beschäftigte im
Sozial- und Erziehungsdienst in die neue Tabelle stimmt etwas
nicht.
Hier ein paar wichtige Eckdaten, die sicher nötig sind, um
meine Fragen zu beantworten:
Einstellung als Erzieherin(über 25Jahre Berufserfahrung) im
Januar 2006 in E8 Stufe 2(§17 TVÜ-VKA), 2008 in Stufe 3.
Ab 01.11.2009 Überleitung in S6/3+ (einen Änderungsvertrag
gab es nicht). Die Berechnung meines Gehaltes erfolgte bisher
weiter nach E8.
- Frage: Hätte ich da nicht in S8 kommen müssen, bzw. in E8
bleiben?
Dazu benötigt man den Tarifvertrag bzw. Überleitungsvertrag um diese Frage zu beantworten
- Frage: Kann ich nachträglich noch etwas tun?
ja und vor allen Dingen schriftlich an die Personalabteilung mit der Bitte um Beantwortung der Fragen
Nun blieb im Januar auch noch die von mir erwartete
Erfahrungsstufe 4 aus und ich fragte in unserer
Personalabteilung nach. S6 und ein weiteres Jahr in Stufe3
wären völlig korrekt. 2012 soll ich dann in Stufe 4 kommen.
Aus meiner Sicht ist das eine doppelte Herabgruppierung oder
sehe ich das falsch?
das kommt auf den Überleitungstarifvertag an
3. Frage: Kann ich auf normale Stufenlaufzeit(3) bestehen
oder sogar verkürzte Stufenlaufzeit beantragen?
eine verkürzte Stufenlaufzeit kann beantragt werden
die Entscheidung ob oder ob nicht liegt beim Arbeitgeber
Wer kennt sich damit gut aus und kann mir sachdienliche
Hinweise geben?
villeicht einfach einmal beim Personalrat anfragen
oder schriftliche Anfrage mit der Bitte um Überprüfung an die Personalabteilung
Vielen Dank für Eure Bemühungen.
nitsrek
Antworten s. oben
Viele Grüße
UBC
Hallo UBC,
danke für die schnelle Antwort. Die Personalabteilung hat mich an den Bürgermeister verwiesen. Mal sehen, ob ich etwas erreiche.
viele Grüße nitsrek
na dann !
Normalerweise sollte die Personalabteilung doch den Überleitungsarifvertrag vorliegen haben.
Ich bin gespannt auf die Antwort.
Viele Grüße
UBC
Hallo,
ich habe Deine Anfrage erst jetzt gesehen. Hat sich die Sache geklärt?
Wenn nicht kannst Du mir gerne nochmal eine E-Mail schreiben an
[email protected]
Gruß