Überleitung TvöD Tvöd SuE

Hallo

Ich habe das Gefühl mein Arbeitgeber bescheißt mich.
Hier die Situation.
Zum Oktober 2007 wurden wir in den TVÖD übergeleitet, woher hatten wir einen Haustarifvertrag.
Ich wurde in die Stufe 5 / 2 eingestuft. Im März wurde ich dann durch einen Bewährungsaufstieg in die 6 /2 gestuft. Nun dachte ich zum ersten Mal im Oktobe r 2009, dass ich die nächste Erfahrungsstufe erreiche. Da ich, wie im TVÖD festgelegt, 2 Jahre in Stufe 2 war. Den Zahn zog man mir, da man mir sagte, dass es durch den Bewährungsaufstieg wieder von vorne anfängt. Da ist das erste, was ich nicht glaube. Man sagte mir jedoch, dass ich zum März 2010 dann die 2 Jahre voll habe und dann die nächste Erfahrungstufe erreichte, dass sagte man mir auch noch mal im Februar.
Es geht aber noch weiter.
Jetzt gibt es ja den Tvöd SuE in den ich leider reinfalle. Erst hieß es bei uns bis Dezember 09 wird übergeleitet, dann sagte man mir bis März wird übergeleitet. Bis jetzt hat es die Personalabteilung nicht geschafft.
Also dachte ich, dass ich im März dann meine Erfahrungsstufe 3 bekomme. Bekam ich aber nicht, mit der Begründung ich werd ja demnächst übergeleitet und im TVÖD SuE ist die Stufenlaufzeit auf 3 jahre in Stufe 2 verlängert. Das stimmt auch. Aber wenn die das bis jetzt nicht geschafft haben, können die denn einfach mit verweiß auf die Überleitung sagen, das ich nicht steige? Immerhin bin ich halt noch im TVÖD Vka und da steht schwarz auf weiß, dass nach 2 Jahren Stufe 2 Stufe 3 kommt.
Meiner Meinung nach hat mein Arbeitgeber Pech gehabt, wenn er es nicht schafft zeitig über zu leitern? Mal abgesehen davon, dass ich es schön mies finde, dass Verdi einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, der mir Verluste bringt, als Vorteile.

Also zusammenfassung meiner Fragen.
-Fängt die Stufenlaufzeit durch einen Bewährungsaufstieg wieder von 0 an zu zählen.
-Steht mir, durch die langsame Überleitung, ab März doch noch Erfahrungsstufe 3 zu?
-Und auch wichtig: wenn die mich dann irgendwann Überleiten. Darf ich dann weniger verdienen, als im März wo mir vielleicht die Erfahrungsstufenaufstieg zusteht?
Vielen DAnk
Stephan Frings

Hallo Stephan

Leider kenne ich mich nicht ganz so gut mit dem Tarifrecht aus.
Mein Tipp
Ich würde mir Rat, bei Deiner Mitarbeitervertretung in Deinem Hause, holen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sich die Personalabteilung, alles zu ihren Gunsten hin dreht. Oder wende Dich direkt an VERDI und stelle den mal die Fragen, die können Dir auf jeden Fall helfen. Adressen findest Du im Internet. Zu meiner Amtszeit holten wir uns öfters dort mal Rat, wenn wir nicht weiter wussten.
Es grüßt
Kasi L.-M.

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Lieber Stephan,
leider kann ich Dir auch keine Antwort geben. Der TVöd entpuppt sich leider zunehmend als totaler Missgriff…jedenfalls für die betroffenen Mitarbeiter. Bin selber Erzieherin und Sozialarbeiterin, seit 1989 im öffentlichen Dienst und in der Gruppenarbeit mit verhaltensauffälligen Jugendlichen tätig.2007 erkrankte ich an Krebs, sollte auf ärztlichen Rat den Schichtdienst aufgeben. Arbeite nun in der Verwaltung im Erziehungsbüro und mit der Hälfte der Stelle für den Personalrat der Jugendhilfe. Ich staune nicht schlecht, das für die Leute an der *Front* KEINE Lobby besteht. Die Menschen werden aufgefordert, sich gewerkschaftlich zu organisieren - wozu??? Um Geld zu zahlen für eine Organisation, die NICHT die Interessen der Mitarbeiter vertreten kann? Meines Erachtens müssten die Gewerkschaftsmitglieder, die diesen Vertrag abgeschlossen haben, den Dienst der Leute machen, die davon betroiffen sind - dann würden sie sehen, was sie fabriziert haben…
Ich habe eine imense Wut im Bauch - auch wenn ich z. Zt. nicht wirklich betroffen bin…
Mit den besten Grüßen
Birgit

Hallo Stephan,

leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Aber vielleicht hilft der Link weiter.
www.fh-oow.de/sowe/downloads.php?id=1844 -

Beste Grüße
Hondabine

Hallo,
wenn du die zwei Jahre in einer Tarifvertragsstufe eingruppiert bist, die in verschiedene Erfahrungsstufen unterteilt ist, dann gehst du im dritten Jahr (wenn die Erfahrungsstufen einfach in Jahren gestaffelt worden sind) automatisch in die nächst höhere Stufe.
Ob in Zukunft ein anderer Tarifvertrag zum Tragen kommen soll oder in China ein Sack Reis platzt, ist dabei nicht von Relevanz, da der aktuelle Tarifvertrag bindend ist. Warum demnächst ein anderer zum Tragen kommen soll, kann ich nicht erkennen… Betriebsübergang??? Wenn ja, dann BGB 623a, also ein Jahr Bestandsschutz der alten Verträge…
Nun zum eigendlichen Problem: Deiner Rechtsmeinung steht gleichberechtigt die Rechtsmeinung deines Arbeitgebers gegenüber, also wenn du wissen möchtest, was Anwendung finden müsste, so musst du dies durch einen Arbeitsrichter feststellen lassen, denn seine Rechtsauffasung zählt :wink:. Also in letzter Konsequenz müsstest du deine individuellen Ansprüche beim Arbeitsgericht einklagen, wenn dein Arbeitgeber hier sich nicht rechtens verhält.
Freundliche Grüße

Hallo Herr Frings!

Ich danke Ihnen das sie mich als Experten ausgewählt haben.Aber leider mus ich hier passen.Mit Tarifverträgen habe ich leider nichts zu tun und kenne mich diesbezüglich zu begrenzt aus, um hier eine aussagekräftige Antwort zu geben.
Gerne würde ich Ihnen weiterhelfen.Aber Mutmaßungen bringen sie nicht weiter und keinem ist geholfen.
Ich hoffe sehr, dass Ihnen jemand eine verbindliche Aussage erteilen kann.

Mit freundlichen Grüßen,
S. Richter

guten morgen herr frings,

ich bin leider kein tarifexperte .bevor ich mich in den tarifdschungel des öffentlichen dienstes einarbeite,empfehle ich ihnen ,entweder einen gewerkschaftsvertreter von verdi oder ein betriebsratsmitglied zu rate zu ziehen…
vielen dank für ihr verständnis

h.-j. schweimler

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Hey

Ein neuer Tarifvertrag kommt, da ich in einer Behindertenwerkstatt arbeite und wir jetzt in den neuen Tvöd für Sozial und Erziehungsdienst fallen.
Also denkst du, dass so lange ich nicht in diesen neuen Übergleitet bin, müsste ich nach den 2 jahren, also ab März, Stufe 3 erreichen. Auch wenn die überleitung im April dann vielleicht rückwirkend durchgeführt wird?
Und wenn mir im März die Stufe 3 noch zusteht, kann ich durch den Bestandsschutz auch nicht weniger verdienen als das Märzgehalt?
Grüße und danke
Stephan

Hallo Stephan,

1.) Leider ja, die Stufenlaufzeit fängt bei einer Höhergruppierung, wie in deinem Falle, immer neu an zu laufen.
2.) Solange du noch im TVöD VKA bist, steht dir auch die Stufe nach diesem Tarif zu. Egal ob du in absehbarer Zeit unter einen anderen Tarif fällst. Da hat dein Arbeitgeber Pech.
3.) Bei einer Überleitung bekommst du dasselbe Gehalt und wirst dementsprechend einer Entgeltgruppe und Stufe zugeordnet, die deinem Gehalt entspricht, ggf. wirst du in eine Zwischenstufe eingruppiert.

MfG
Angelsfear

Hallo

Zu 2: Das ist doch auch so wenn der Arbeitgeber rückwirkend überleitet oder? Meiner Meinung nach zu mindest
Zu 3: Wenn ich jetzt für mein Märzgehalt die Stufe 3 durchbekomme, und ich dann Rückwirkend zu einem zeitpunkt übergeleitet werde, an dem ich noch in Stufe 2 war, packt dann trotzdem der Bestandschutz, oder verdiene ich dann wieder weniger als im März?
Vielen Dank für deine Hilfe

Hallo, leider spät aber dennoch ein bissal was:

  1. Ja die Stufenlaufzeit beginnt bei jedem Bewährungsaufstiegt bzw. bei jeder Höhergruppierung erneut zu laufen.
    2./3. Durch die ÜL darfst du keinerlei Nachteile erwerben. D.h. du musst mindestens genauso viel Verdienen wie vorher (auch mit Stufenaufstieg)

Hallo,

Dein Fall ist sehr komplex und ich bemühe mich, ihn zu verstehen :wink:

Also: Wir (große Stadtverwaltung) konnten jetzt erst mit der Überleitung beginnen und rechnen damit, nicht vor Herbst fertig zu sein. Von daher kann ich Deinen Arbeitgeber ganz gut verstehen…

Zunächst einmal ist es tatsächlich so, dass mit der Höhergruppierung die Laufzeit für die Stufe neu begonnen hat. Da liegt Dein Arbeitgeber richtig.

Die Überleitung SuE richtete sich einzig und allein nach den Verhältnissen am 31.10.2009. Das heißt, Dein AG wird sich anschauen müssen, wie der Stand in Deinem Fall an diesem Stichtag war und wie er Dich dann ab 01.11.2009 einzugruppieren und zu bezahlen hat.

Wir rechnen in diesen Fällen das Gehalt ab 01.11.2009 zurück, das heißt Deine Gehaltszahlung wird zum 01.11.2009 neu ermittelt. Zwei Ergebnisse sind dann denkbar: a) Du bekommst ab 01.11.2009 den gleichen Betrag, wie Dir am 31.10 zustand oder b) Du bekommst mehr.

Wann dann Deine nächste Stufensteigerung stattfindet kann ich nur mutmaßen, da mir Deine persönlichen Verhältnisse ja nicht bekannt sind.

Richtig ist aber, dass die Stufenlaufzeiten für SuE verändert wurden (3 Jahre in Stufe 2 und 4 Jahre in Stufe 4). Daneben gibt es für bestimmte Eingruppierungen andere Ausnahmen.

Um zu vermeiden, dass Du möglicherweise noch etwas zurückzahlen musst, halte ich es persönlich tatsächlich für sinnvoll, die evtl. jetzt anstehende Stufensteigerung nach TVÖD zu unterdrücken.

Immerhin bin ich halt noch im TVÖD Vka

Nö, Du bist schon in dr Anlage C zum TVöD, Dein AG hat es nur noch nicht praktisch umgesetzt. Ist - bis auf die Erzieher mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten - ein Automatismus.

dass ich es schön mies finde, dass Verdi einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, der mir Verluste bringt, als Vorteile.

Hi, kannst Du mir sagen, was Du beruflich machst? Ich glaube nicht, dass Du Dich irgendwie verschlechterst.

Also zusammenfassung meiner Fragen.

-Fängt die Stufenlaufzeit durch einen Bewährungsaufstieg :wieder von 0 an zu zählen.

–> Ja

-Steht mir, durch die langsame Überleitung, ab März doch noch :Erfahrungsstufe 3 zu?

–> (vermutlich) nicht

Die letzte Frage müsste ich auswürfeln, da ich weder Deinen Beruf noch Dein Entgelt kenne :smile:

Gruß
Désirée

Nachtrag:

4 Jahre in Stufe 3 muss es heißen …