Überleitungsvertrag rechtens?

Folgender Fall:
Eine Aktiengesellschaft hat viele kleine weitere „Unter-Firmen“. Jetzt wird wiederum eine neue „Firma“ der AG gegründet. Die Arbeitskräfte sollen wegen dieser neuen Fima einen Überleitungsvertrag (dieser soll aber erst einmal nur 1 Jahr gelten?)unterschreiben.
Bisher gab es für die Mitarbeiter Stundenlohn. Jetzt soll es ein Festgehalt geben, der Urlaub wird gekürzt (von 30 auf 26 Tage), es gibt kein Urlaubsgeld mehr, die Arbeitszeit wird erhöht. Ist das alles rechtens? Was kann man empfehlen? Was können die Konsequenzen sein, sollte man mit diesem Vertrag nicht einverstanden sein?

Hallo,

bei Änderung der Rechtsform, Aus- oder Umgründung sowie Eigentümerwechsel eines Betriebes sollte ein betroffener AN NIE ohne vorherige fachanwaltliche Beratung einen neuen Vertrag unterschreiben, da diese neuen Verträge in den allermeisten Fällen eine unzulässige Umgehung buw. Aushebelung des § 613a BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
darstellen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

wenn es eine unzulässige Umgehung von § 613a BGB wäre, könnte der AN ihn ja problemlos unterschreiben, weil die Änderungen dann unwirksam wären.

Das BAG hat aber seine frühere Rechtsprechung eingeschränkt, jetzt werden Überleitungsverträge, die Anstellungsbedingungen ändern, grundsätzlich anerkannt.

http://www.der-personalleiter.de/0104/home.nsf/url/5…

Daher wäre ein solcher Überleitungsvertrag im Zweifel wirksam.

Und daher sollte er nur dann unterschrieben werden, wenn der AN sicher ist, dass er mit diesen schlechteren Bedingungen leben will, denn wie du richtig sagst, muss er nichts unterschreiben.

Ob das dann mittel- und langfristig nachteilige Folgen haben kann, weil AG sich vielleicht vom AN zu trennen versucht, kann man aus der Ferne schlecht beurteilen.

VG
EK