Übermieter trampelt - Brauche Tips

Hallo User!

Folgendes Problem: Ich habe seit ein Paar Monaten einen neuen Übermieter. Seit langer Zeit fällt mir immer wieder auf das dieser extrem über mir trampelt. Ich habe mich aber bis jetzt nicht darum weiter geschert weil ich arbeitstechnisch zZt. nur ca ein Paar Tage daheim bin und sonst auswärts bin. Nun werde ich aber bald wieder an meinen regulären Arbeitsplatz zurückkehren und der Gedanke daran die Person über mir jeden Tag dann rumm trampeln zu haben lässt mir die Haare zu Berge stehen.

Es handelt sich dabei nicht um ein Kind sondern um einen jungen Mann ca 21-24 Jahre alt.
Ich habe diesen auch darauf bereits angesprochen, dieser ist sich keiner Schuld bewusst und das getrampel geht weiter.

Der Vormieter von ihm war kaum zu hören, ab solut kein Vergleich zu jetzt. Auch ein direktes Gespräch nach so einer Trampelaktion führte zu keinem Erfolg denn die Tür wurde einfach nicht geöffnet wenn man das Gespräch suchen wollte (2X).
Es kann auch nicht sein dass man an seinem freien Tag halb 9 fast aus dem Bett fällt weil der Ü-Mieter wie angestochen „RENNT“ weil er wohl möglich verschlafen hat. Und dass kam nicht nur 1 mal vor.

Ich bin jetzt dabei einen Brief an den Vermieter zu schreiben, natürlich gleich mit den Aktenzeichen gewisser Gerichtsurteile um diesen an seine Pflichten und meine Rechte zu erinnern. 5 Zeugen habe ich jetzt auch die mir das notfalls bestätigen und auch diese sind der Meinung dass das so kein Zusatnd ist.
Weiterhin führe ich seit mehreren Tagen auch ein Protokoll mit datum und uhrzeit wann der Lärm auftritt. Es kommt nämlich auch häufig zu Uhrzeiten wie 23:30 Uhr. Leider sind in den Tagen dazwischen auch keine Einträge da ich ja arbeiten gehe und da nicht zu hause bin.

Ich würde mich über eure Meinung Freuen und wäre für jeden Tip dankbar. Ich bin auch im besitz eine rechtschutzversicherung falls es darauf ankommt :wink:

Hallo sniper,

grundsätzlich hast du als Mieter ein Recht darauf, in deiner Wohnung ungestört zu leben. Deshalb kannst du dich gegen unzulässigen Lärm wehren (LG Hamburg, WuM, 84, 79). Das gilt insbesondere für nächtlichen Lärm. Die nächtlichen Ruhezeiten - nach 22 Uhr - sind gesetzlich besonders geschützt… Du kannst deinen Anspruch auf Trittschallschutz dabei sowohl gegen den Vermieter wie gegen den Übermieter richten. Es gibt jedoch Einschränkungen: Der Anspruch gegen den Übermieter entfällt, wenn der Lärm aufgrund normaler Wohnungsnutzung wie Begehen der Wohnung mit Straßenschuhen entsteht und kein besonders rücksichtsloses Verhalten der Übermieter vorliegt. Der Übermieter ist dann auch nicht verpflichtet, seine Räume mit Teppichboden auszulegen, selbst dann nicht, wenn er den früher freiwillig verlegten Teppichoden neuerdings entfernt hat (OLG Düsseldorf, DWW 97, 149). Da der Übermieter inzwischen die Tür nicht mehr öffnet und mit ihm nicht zu reden ist, bleibt noch eine zweite Möglichkeit.

Es wäre zu prüfen, ob die Hellhörigkeit des Hauses ein Wohnungsmangel ist der u.- U. auch zur Mietminderung berechtigt, oder den Vermieter zu einer Verstärkung des Trittschallschutzes verpflichtet. Hierzu gibt es div. Urteile wie LG Berlin GE 96, 1249; MM 94, 281; LG Hannover WuM 94, 463 u.a. Kommen aus der Überwohnung auch noch andere Geräusche wie Sanitärgeräusche, Staubsauger, Musik oder Fernsehen? Die Mietminderung wird berechnet von der Bruttomiete! Die Höhe kann variieren zwischen 5 bis 20 %.

Es ist auf jeden Fall gut, die Zeiten aufzuschreiben und Zeugen bitten, eine Aussage zu machen. Obwohl ein Tonband keine Beweiskraft vor Gericht besitzt, so ist es doch ein guter Nachweis für den Lärm.

Weiterer Tipp: Versuche es beim Vermieter zuerst im Guten und bitte ihn, die Überwohnung mit Trittschallschutz auszustatten. Dies könnten sein eine Schaumgummi- oder Filzmatte, darauf ein Teppichboden.

Außerdem könntest du vom zuständigen Bezirksamt oder deiner Gemeindeverwaltung Hilfe erbitten durch eine Lärmmessung. Jede Gemeinde, Ort oder Stadt hat mit Sicherheit einen Sachbearbeiter, der ein Messgerät hat und die Daten auswerten kann, wenn es um Immissionswerte geht. Wir hatten einen, der uns für ein Wochenende das Gerät zum Messen der Lärmbelastung in unsrem Garten zur Verfügung stellte. Man muss nur dann, wenn der Lärm entsteht, auf einen Knopf drücken, den Standort und die Uhrzeit vermerken, das Gerät zeichnet die gemessenen Dezibelwerte auf und diese könnten dann als amtlicher Beweis deine Behauptung untermauern.

Auf jeden Fall scheint es mir sinnvoll zu sein, den Mieterverein oder einen Anwalt einzuschalten. Dem Vermieter muss Frist zur Beseitigung gesetzt werden, danach kannst du dann die Miete kürzen. Auf jeden Fall ist ein Schreiben vom Mieterverein oder Anwalt wirkungsvoller als eigene Briefe. Hast du keine Rechtsschutzversicherung, so schließe sie ab, bevor es zu einem Streitfall wird, erkunde ich aber nach Wartezeiten.

Ich wünsch dir viel Glück und durchschlagenden Erfolg.
LG Ingrid = Zwillingsjungfrau

der jg Mann tut mir leid solch Untermieter zu haben

Hallo Sniper,

mir hat dein Problem keine Ruhe gelassen Im Baulexikon fand ich folgenden Hinweis
Trittschallschutz
Das von Schritten in einer Wohnung erzeugte Geräusch nennt man Trittschall. Hierzu gibt es spezielle Regelungen, da dieses Geräusch abhängig von der Bauausführung für Bewohner darunter liegender Wohnungen zu einer Belästigung führen kann. Welche Dezibel-Werte maximal noch erreicht werden dürfen schreibt die DIN 4109 vor. Außerdem ist darin festgelegt, welche technischen Gegenmaßnahmen zur Schalldämmung bei Neubauten zu treffen sind.

Zwischen einfachem Schallschutz (maximal 53 dB) und erhöhtem Schallschutz, bei dem in der darunter liegenden Wohnung höchstens 46 dB messbar sein dürfen, wird unterschieden. …

Vielleicht hilft dir das weiter

LG
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo,
sehr schön, Sie haben eigentlich schon die wichtigsten Schritte unternommen, besonders das Störprotokoll mit Zeugen ist wichtig.
Dem Vermieter sollten Sie aber eine Frist setzen zur Abstellung des Mangels und ggf. auch eine Mietminderung ankündigen. hierbei gehen Sie nicht zu hart ran, vielleicht 5-8% der Grundmiete, aber bieten Sie immer ein gemeinsames Gespräch an, das entkrampft oftmals die angespannte Situation, mit dem Angebot einer einvernehmlichen Regelung.
Die Mietminderung beginnt bereits mit dem ersten Auftreten dieser Störung.
Gruß suver

Hallo,
Du hast ja bereits den Vermieter informiert und führst Protokoll. Weitere Schritte sollte der Vermieter tun, falls nicht kannst Du beim Vermieter Mietminderung ankündigen.

Gruß
Udo

Danke dir für deine umfangreichen Antworten, dass mit den emissionswerten habe ich auch schon mal in erwägung gezogen. Eine Rechtschutzvers. habe für den Fall schon länger. Ich habe mal die Vermieterin kontaktiert und sie will dass nun für mich regeln. Sie wis ja dass hier ein sicheres einkommen für sie auf den Siel steht^^
Also Vielen Dank noch mal dir! Du bist mir sehr symphatisch^^

Hallo Snipers,
dass du eine Rückmeldung gibst, hat mich sehr gefreut, es ist eher selten. Schreib mir mal, wie dein Problem gelöst wurde. Wer-weiß-was und der Gedanke, dass Mitglieder Mitgliedern helfen ist sehr gut. Ich drück dir die Daumen.
LG Zwillingsjungfrau

Hallo Ingrid!
Zum aktuellen Stand : ich habe meine Vermieterin kontaktiert und diese sicherte mir zu sich um dass Problem mit dem rummgetrample zu kümmern. Jetzt sind über 5 Wochen vergangen und es hat sich nichts geändert. Ich habe jetzt kurzer Hand ein schreiben gemacht, wäre es möglich dass ich es dir als word dokument an deine e-mail schicke damit du es dr mal durch lesen kannst??? Ich wäre nämlich rechtlich gesehen gerne auf der sicheren seite. wenn du zu stimmst sende mir bitte deine email adresse, meine lautet " [email protected]" ! Ich Danke dir och mal für deine Bemühungen!
LG Philipp

Bitte prüfe deine E-Mails

LG
Zwillingsjungfrau