… der Schweiz nach Deutschland
Hallo, ich brauche eure Hilfe!!!
Hallo,
dann will ich mal versuchen zu helfen. Ich versuche mich allgemein zu halten, denn m.E. zieht bei Deiner Frage FAQ 1129.
Ich könnte in der Schweiz, Großraum Basel, eine Anstellung
bekommen. Werden die Daten im evtl. Datenaustausch automatisch von :der Schweiz nach Deutschland übermittelt.
Das ist meines Wissens nicht der Fall, da es einen Datenaustausch zwischen Arbeitgebern in der Schweiz und Deutschland nicht gibt.
In Deutschland beziehe ich eine kleine Rente.
Oder muss ich das selber machen?? Wird mir durch die Arbeitsaufnahme :in der Schweiz meine Rente in Deutschland gekürzt?
Da stellt sich mir zunächst die Frage, was mit „kleiner Rente“ gemeint ist. Ich denke, hier wird Bezug auf die Rentenhöhe genommen. Von Bedeutung ist dabei aber insbesondere die Art der Rente, also Rente wegen teilweiser oder Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Rentenbezieher sind verpflichtet, jede Aufnahme einer Tätigkeit dem Rentenversicherungsträger zu melden; das steht auch im Rentenbescheid.
Die Tätigkeitsaufnahme in der Schweiz hat ggf. auch Auswirkungen auf die Rente in Deutschland. Nicht nur, dass das Einkommen aus der Tätigkeit auf die Rente angerechnet wird. Die Aufnahme selber kann auch zum Wegfall der Rente führen, z.B. wenn es sich um eine sog. rentenschädliche Tätigkeit handelt, also eine Tätigkeit verrichtet wird, mit der die ganze Rente wegfällt.
Bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz werden übrigens sog. „Arbeitsmarktrenten“, also Renten, die nur aufgrund der Gegebenheiten des deutschen Arbeitsmarktes gezahlt werden, nicht mehr gezahlt, da bei Wohnsitz in der Schweiz der deutsche Arbeitsmarkt ja nicht mehr von Bedeutung ist.
Ist dies nicht der Fall, also die Tätigkeit ist nicht rentenschädlich, wird zumindest das Einkommen angerechnet. Hier werden die Einkünfte aus der Tätigkeit in der Schweiz in Franken in Euro umgerechnet und die Anrechnungsvorschriften angewendet. Hinweis: Von Bedeutung ist hierbei nicht, dass der Lohn aus der Tätigkeit in der Schweiz im Vergleich zu einer vergleichbaren Tätigkeit in Deutschland sehr hoch ist. Es wird einfach das Einkommen umgerechnet, unabhängig von anderen Komponenten.
Oder bekomme ich nach einer gewissen Zeit ??? eine Rente in der :Schweiz.
Natürlich werden in der Schweiz Rentenanwartschaften erworben, wenn Versicherungspflicht im schweizerischen Rentensystem besteht. Hieraus entstehen später sehr wahrscheinlich auch Rentenansprüche. Spätestens im Alter kann dann wahrscheinlich eine Rente aus der Schweiz bezogen werden. Aber: Die Vorschriften in der Schweiz unterscheiden sich teilweise gewaltig von denen in Deutschland. Nur weil aus Deutschland eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird, bedeutet das nicht, dass auch automatisch in der Schweiz ein Rentenanspruch entsteht. HIer spielt dann auch eine Rolle, dass der Leistungsfall für die deutsche Rente vor Tätigkeitsaufnahme in der Schweiz liegt.
Wenn also beabsichtigst ist, die Tätigkeit in der Schweiz nur aufzunehmen, um dort nach ein oder zwei Jahren eine Rente zu beziehen …
Ich möchte nichts falsch machen, …
Wenn ein Rentenbezieher seinen Verpflichtungen aus dem Rentenbezug, die im Rentenbescheid aufgelistet sind, nachkommt, macht er rein formal nichts falsch; der RV-Träger prüft dann eben die Auswirkungen.
… aber auch keinen Verlust haben.
Worauf bezieht sich „Verlust“? Wenn eine „kleine Rente“ bezogen wird, in der Schweiz eine Beschäftigung verrichten werden kann, mit der ein gutes Einkommen erzielt wird, sehe ich da - auch wenn die deutsche Rente komplett wegfällt - keinen Verlust. Insbesondere dann nicht, wenn die Tätigkeit nach dem Gesundheitszustand auch verrichtet werden kann. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass eine Rückkkehr ins Arbeitsleben einem Rentenbezug vorzuziehen ist … oder nicht?
Ich denke, dass einerseits gerne die Tätigkeit aufgenommen werden, andererseits aber auch die Rente in Deutschland möglichst in voller Höhe weiterbezogen werden soll.
Sorry, aber das funktioniert nicht ohne Weiteres … und das m.E. auch zurecht. Wenn ohne Gesundheitsverschlechterung und nach dem Gesundheitszustand eine Tätigkeit verrichtet werden kann und noch dazu die Möglichkeit besteht eine solche zu verrichten, muss das m.E. Auswirkungen auf die Sozialleistung, in diesem Fall die Rente, haben; sei es, dass sie ganz entfällt oder durch Anrechnung von Einkünften gekürzt wird.
Mein Tipp, den ich eigentlich immer bringe: Unverbindliche Anfrage an den RV-Träger senden und um Mitteilung bitten, welche Tätigkeiten rentenunschädlich aufgenommen werden können und wie hoch die Hinzuverdienstgrenzen sind. Und um ganz auf Nummer Sicher zu gehen, kann man in dieser Anfrage auch die Frage stellen, wie sich eine Tätigkeitsaufnahme im Ausland verhält. Und gleichzeitig würde ich noch anfragen, was mit der Rente bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz passiert.
Du siehst aus diesen Ausführungen … alles nicht so einfach. Um verbindliche Auskünfte zu erhalten, empfiehlt es sich mit dem RV-Träger Verbindung aufzunehmen. Rechtsverbindliche Auskünfte wirst Du hier nämlich nicht erhalten.
Servus,
Robert