Hallo,
nach etwas rumsuchen scheint es erlaubt zu sein, im Fahrzeug zu uebernachten. Dazu muss das Fahrzeug auf einem dafuer erlaubten Parkplatz stehen. Kein Camping, alles nur IM Fahrzeug. Und nur eine Nacht an einem Ort. Mit einem Klein-Wohnmobil zB VW Bus mit Aufstelldach. So richtig vorsaetzlich, nicht zufaellig oder nur bei Uebermuedung, Dach sichtbar aufgestellt.
Gibts dazu naehere Information konzentriert, die man der gruenblauen Rennleitung vor die Nase halten koennte, Gerichtsurteil.
Alternativ auch mal auf den Wohnmobil-Stellplatz oder Campingplatz.
Doch was ist Recht in der Ortschaft, nicht unbedingt mitten auf dem zentralen Parkplatz vor der Kirche von Ottobeuren, beispielsweise diskret an einem Einkaufsmarkt oder Wirtschaftweg am Rande, auf oeffentlichem Gelaende, wo ein solches Auto abgestellt stehen darf, in Deutschland.
Gruss Helmut