Uebernachten im Fahrzeug

Hallo,
nach etwas rumsuchen scheint es erlaubt zu sein, im Fahrzeug zu uebernachten. Dazu muss das Fahrzeug auf einem dafuer erlaubten Parkplatz stehen. Kein Camping, alles nur IM Fahrzeug. Und nur eine Nacht an einem Ort. Mit einem Klein-Wohnmobil zB VW Bus mit Aufstelldach. So richtig vorsaetzlich, nicht zufaellig oder nur bei Uebermuedung, Dach sichtbar aufgestellt.

Gibts dazu naehere Information konzentriert, die man der gruenblauen Rennleitung vor die Nase halten koennte, Gerichtsurteil.

Alternativ auch mal auf den Wohnmobil-Stellplatz oder Campingplatz.
Doch was ist Recht in der Ortschaft, nicht unbedingt mitten auf dem zentralen Parkplatz vor der Kirche von Ottobeuren, beispielsweise diskret an einem Einkaufsmarkt oder Wirtschaftweg am Rande, auf oeffentlichem Gelaende, wo ein solches Auto abgestellt stehen darf, in Deutschland.

Gruss Helmut

Hi,

Du hast doch eigentlich die Antwort gegeben.

Camping darf nicht, parken zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit darf.

Lies mal den Link, dann sollte es klar sein wo die Stolperfallen sitzen und wie argumentiert werden muss falls Gemecker kommt.
http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitt…

Q-Gruß

Hallo,
das nennt sich doch das Recht der ersten Nacht

SCNR Rene

BTW: andere Länder andere Sitten - in machen Ländern ist es streng verboten in anderen kann man bleiben so lange man will