Übernachtung reserviert aber nicht bekommen

Hallo,

angenommen, jemand (A) ist in einer Mountenbikegruppe, kein Club oder so, einfach ein paar Leute, die gemeinsam ein paar Touren machen und sich regelmäßig zum Stammtisch an einem bestimmten Termin treffen für Austausch und Planung der nächsten Tour. Terminänderungen gabs per Mail, auch wichtige Informationen.

Dieses Jahr wurde eine Tour in die Alpen geplant 4 Tage mit 3 Übernachtungen. Einer (B) wollte die Übernachtung für alle reservieren. Gesagt getan, alle, die mit wollten, meldeten sich und der B organisierte die Übernachtung.

Das Hotel wollte eine Anzahlung von je 25 € pro Person. Also kassierte B von allen Teilnehmern auch von A die 25 €. Beim nächsten Stammtisch meldete B, dass die Reservierung bestätigt wurde.

A hatte rechtzeitig Urlaub beantragt und fehlende Ausrüstung gekauft und fleißig im passenden Gelände geübt. Dabei kamen gut 3000 km zusammen.

Beim letzten Stammtisch (planmäßig 2 Tage vor der Tour) war niemand da, die Wirtin sagte, dass bereits eine Woche vorher der Stammtisch war. Eine Mail dazu hatte A nicht bekommen.

A versuchte Kontakt mit B wegen Treffpunkt und Abfahrt. B war nicht erreichbar per Telefon, A schrieb eine sms, da antwortete B sofort. B schrieb, dass er A vom Verteiler genommen hat, weil A zuwenig Erfahrung hätte. Damit A nicht einfach am Treffpunkt erscheint und sich an die Gruppe hängt, wurde der Stammtisch verlegt. Darauf schrieb A zurück, dass er die Adresse möchte wegen der Reservierung und dann selbst allein dort hin fährt und allein Touren unternimmt. A wollte auch mit B telefonieren, aber der ging nicht ans Telefon. Also blieb nur die sms, auf die B immer gleich antwortete. B schrieb schließlich, dass er das Bett bereits an jemand anderes vergeben hätte und nicht mehr belästigt werden wolle. Das Geld würde er bei nächster Gelegenheit zurück geben.

A war natürlich sauer wegen der ganzen Vorbereitung und Urlaub und so. Hatte sich sehr drauf gefreut und war im Prinzip unfähig irgend etwas Vernünftiges an diesen 4 Tagen der Tour zu unternehmen. Hätte dauernd heulen können. Hat A irgend eine Chance, Schadensersatz von B zu fordern?

Bin auf Eure Meinungen sehr neugierig.

Lieben Gruß
Lehrling

Bin auf Eure Meinungen sehr neugierig.

  • schadensersatzansprüche bzgl ausrüstung von vorneherein ausgeschlosen, da es sich nicht um unfreiwillige vermögenseinbußen handelt (= schaden), sondern um freiwillige vermögensopfer (= aufwendungen); ein schaden, der aus der verletzung der auskunftspflicht resultiert (§ 666 bgb) ist nicht ersichtlich

  • nimmt man ein auftragsverhältnis zwischen A und B bzgl. der hotelreservierung an, besteht ein anspruch auf aufwendungsersatz für die anschaffungskosten der geräte gem. §§ 284, 662 bgb. http://dejure.org/gesetze/BGB/662.html

für den umfang des anspruchs kommt es z.b. darauf an, ob die ausrüstung noch bestimmungsgemäß eingesetzt werden kann, welcher verkaufspreis erzielt werden kann, ob die ausrüstung zurückgegeben werden kann, ob die sachen mittlerweile genutzt wurden etc. - das kann sich alles anspruchsmindernd auswirken…

  • anspruch auf herausgabe der reservierungsgebühr gem. § 667 bgb

  • eine angemessene entschädigung für „nutzlos aufgewendete urlaubszeit“ außerhalb des reisevertragsrechts nach § 651f II bgb analog würde ich hier verneinen, da das bloße reservieren des hotels keinen mit einem reisevertrag vergleichbaren vertragszweck hat.

Hallo,

vielen Dank für die umfassende Antwort. Hab doch wieder was gelernt.

Lieben Gruß
Lehrling
„sternchen“