jemand muss zu einem Gerichtstermin in eine andere Stadt und dort als Zeuge aussagen. Derjenige ist gesundheitlich angeschlagen und fühlt sich nicht imstande insgesamt 460km an einem Tag mit dem PkW oder der Bahn zu fahren.
Kann er in so einem Fall eine Übernachtung vom Gericht bezahlt bekommen (wenn er ein ärztliches Attest vorlegt)?
Wo liegt generell die Grenze, einem Menschen an einem Tag zuzumuten an einem Tag zu fahren??
Gerichte sollen gerüchteweise über Telefone verfügen, und wenn man freundlich auf der zuständigen Geschäftsstelle anruft (die Durchwahl steht sogar auf der Ladung) und sein Problem schildert, wird einem sicher gerne geholfen. So können die Parteien (Zivilprozess) oder die Staatsanwaltschaft (Strafverfahren) noch einmal befragt werden, ob sie die Aussage für unverzichtbar halten, man kann über die Frage einer Übernachtung sprechen, ggf. wird man dich auch vor Ort an deinem zuständigen Gericht vernehmen. Dies ist immer Sache des konkreten Einzelfalls, allgemeingültige Regelungen gibt es da nicht.
Gruß vom Wiz
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