Übernachtung während der Fortbildung -

… steuerliche Aspekte

Hallo zusammen,

angenommen folgende Situation:

Der Arbeitgeber bezahlt dem Arbeitnehmer die Kosten für eine Weiterbildung/Fortbildung/Lehrgang, nicht jedoch die Fahrt- und Übernachtungskosten.

Der Arbeitnehmer hätte die Möglichkeit während der Fortbildung bei einem Bekannten/Freund kostenlos zu nächtigen.

Ist es aus steuerlicher Sicht für den Arbeitnehmer, die kostenlose Übernachtung beim Freund wahrzunehmen oder könnte er auch in ein Hotel gehen?

Nach meinem Empfinden wäre es bei einer Pauschale die steuerlich pro Nacht geltend gemacht werden kann egal ob er im Hotel oder privat nächtigt. Sollte es nur eine steuerliche Entlastung geben, wenn der Arbeitnehmer dem Finanzamt auch eine Rechnung ausstellen kann, sollte der Gedanke an einer Hotelübernachtung überdacht werden. Zweifelsohne zahlt der Arbeitnehmer unterm Strich immer mehr, allerdings könnte er so verbilligt in den Genuss einer Hotelübernachtung kommen.

Was meint Ihr?

Vielen Dank für Infos,
Gruß

Blumenschein

„Übernachtungskosten sind die tatsächlich entstandenen Aufwendungen“

Was steht dagegen, einmal mit dem Arbeitgeber darüber zu reden ?

Was steht dagegen, einmal mit dem Arbeitgeber darüber zu
reden ?

Wodrüber?

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Der Artikel enthält kaum eigenen Text. Der zitierte Anteil
beträgt 87%. Bitte zitiere nur den Teil, auf den du dich
direkt beziehst!

Was steht dagegen, einmal mit dem Arbeitgeber darüber zu
reden ?

Wodrüber?

ich könnte mir vorstellen, wenn ein Arbeitgeber Geld sparen kann,
dass er seinem Arbeitnehmer bei privater Übernachtung bei einem Bekannten,
einen pauschalen Übernachtungssatz zahlen würde.

Scheinbar muss man hier alles niederschreiben.
Eigene Gedanken will man sich nicht mehr machen, ist ja so anstrengend.

Scheinbar muss man hier alles niederschreiben.

Nee du solltest nur mal das Ausgangsposting richtig lesen.

Eigene Gedanken will man sich nicht mehr machen, ist ja so
anstrengend.

An die eigene Nase packen und lesen, lesen, lesen.

Für dich kenntlich gemacht.

Der Arbeitgeber bezahlt dem Arbeitnehmer die Kosten für eine
Weiterbildung/Fortbildung/Lehrgang, nicht jedoch die Fahrt- und
Übernachtungskosten.

Der Plem

Deshalb sollte wohl auch mal beim AG angefragt werden, was bestimmt auch gemeint wurde.
Allerdings wäre die Übernachtungspauschale dann steuerpflichtiger Arbeitslohn, da ja keine Kosten entstanden sind.

Deshalb sollte wohl auch mal beim AG angefragt werden, was
bestimmt auch gemeint wurde.

Weshalb? Weil er es vieleicht doch zahlen soll? Was hätte das mit
Pauschalierung zu tun?

Allerdings wäre die Übernachtungspauschale dann
steuerpflichtiger Arbeitslohn, da ja keine Kosten entstanden
sind.

http://www.4personaler.de/de/arbeitsrecht_lohnabrech…
Sehen die ganz anders.

Der Plem