Hallo,
folgende Frage bezüglich Werbungskosten:
Ein Student (und AN) absolviert ein unbezahltes Praktikum
im Ausland (Dauer 2 Monate), wird aber während dieser Zeit
von seinem AG in Deutschland freigestellt und weiterbezahlt.
Was kann / soll / muss der Student in seiner EK-Erklärung
ansetzen:
- die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung?
- die Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen des jeweiligen Landes?
Und inwieweit sind andere Kosten zu behandeln, die zur Anbahnung
des Praktikums notwendig waren (Visum, Impfungen etc.)?
Bin gespannt auf Eure Antworten!
Gruß
arminius