Übernachtungskosten Ausland

hallo,

weinhändler W fährt jedes jahr nach italien um wein zu kaufen. er übernachtet im eigenen haus dort.

wie sieht es mit den verpflegungsmehraufwendungen und der übernachtungspauschale aus ?

gruß inder

Verpflegungsmehraufwand / Ausland
Führt zum Beispiel ein Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit oder eine Fahrtätigkeit ins Ausland, können im Vergleich zu dem normalen Verpflegungsmehraufwand höhere Verpflegungsmehraufwendungen als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten bei den Einkünften aus unselbständiger Arbeit geltend gemacht werden.

Länderauswahl Verpflegungsmehraufwand:

Verpflegungsmehraufwand 2009 in Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer
Land
Zwischen 8 und 14 Stunden
Mehr als 14 und
weniger als 24 Stunden
Mindestens 24 Stunden

Belgien 14 € 28 € 42 €
Dänemark 14 € 28 € 42 €
Frankreich 13 € 26€ 39 €
Frankreich (Paris) 16 € 42 € 48 €
Italien 12 € 24 € 36 €
Japan 17 € 34 € 51 €
Polen 8 € 16 € 24 €
Spanien 12 € 24 € 36 €
Vereinigte Staaten 16 € 32 € 48 €

Ansonsten schau mal unter:
http://rbf.lvps87-230-85-31.dedicated.hosteurope.de/…

danke, die pauschalen hab ich dank datev-bibel selbst aufm schirm, darum ging es in der frage auch im wesentlichen nicht, sondern um den sachverhalt, dass er dort ein eigenes haus besitzt !

gruß inder

Okay, da sehe ich aber keinen Unterscheid, die Pauschalen müssten trotzem gelten.

Servus,

das schwankt zwischen drei Aspekten:

  • Mischaufwand
  • Unzutreffende Besteuerung

aber:

  • Aufwendungen fallen zweifellos auch im eigenen Haus an, alldieweil das irgendwann gekauft worden ist, instandgehalten wird, Wasser und Strom braucht etc.

Zur Frage „Mischaufwand“ kann man nicht die Übernachtungen isoliert betrachten, dafür ist entscheidend, ob die gesamte Reise im einzelnen Fall in auch privatem Zusammenhang steht.

Praktisch-technisch täte ich hier einen Weg suchen, dass das gleich bei der Veranlagung aufgegriffen und dann mit Verweis auf nicht zum konkreten Fall passende Rechtsprechung abgelehnt wird. Gegen unpassende Urteile kann man leichter argumentieren, als wenn die Frage erst bei Leuten liegt, die Spaß an Rechtsprechung haben.

Schöne Grüße

MM

Servus,

das schwankt zwischen drei Aspekten:

  • Mischaufwand
  • Unzutreffende Besteuerung

danke MM,

dann gehen wir mal davon aus, dass die gesamte reise nur betrieblichen aspekten dient.

dann also vollste granate fahrtkosten mit 0,30 pro km, vma und übernachtungspauschale mit nem hunderter pro nacht.

da kommt einiges zusammen, vor allem wg. der übernachtungspauschale, da liegt die unzutreffende besteuerung wohl auf der hand…

gruß inder

KEINE ÜbernachtungsPAUSCHALEN Ausland mehr
Hi !

Seit 01.01.2008 ist es nicht mehr zulässig ÜbernachtungsPAUSCHALEN als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend zu machen. Als Aufwand dürfen nur noch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.

Die Pauschalen gibt es nur noch, weil der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern diese steuerfrei ersetzen kann. Sie führen beim Arbeitnehmer zu EINNAHMEN.

Ansatz der VMA dürfte wohl unstreitig mit den Pauschalen möglich sein.

Ansatz der Fahrten: Wird der betriebliche Pkw für die Fahrt genutzt, sind nur die tatsächlichen Aufwendungen ansetzbar. Wird ein Flug gebucht, sind nur die tatsächlichen Kosten ansetzbar. Werden die Pauschalen angesetzt, sollte bereits der Erstellung der FiBu geprüft werden, ob hier möglicherweise „offensichtlich unzutreffende Besteuerung“ in Betracht kommt. Sollte man hier selbst schon dazu kommen, dass diese vorliegen könnte, sollte man schon eigenständig reagieren.

BARUL76

.

Seit 01.01.2008 ist es nicht mehr zulässig
ÜbernachtungsPAUSCHALEN als Werbungskosten oder
Betriebsausgaben geltend zu machen. Als Aufwand dürfen nur
noch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.

ui, danke!

Ansatz der VMA dürfte wohl unstreitig mit den Pauschalen
möglich sein.

Ansatz der Fahrten: Wird der betriebliche Pkw für die Fahrt
genutzt, sind nur die tatsächlichen Aufwendungen ansetzbar.
Wird ein Flug gebucht, sind nur die tatsächlichen Kosten
ansetzbar. Werden die Pauschalen angesetzt, sollte bereits der
Erstellung der FiBu geprüft werden, ob hier möglicherweise
„offensichtlich unzutreffende Besteuerung“ in Betracht kommt.

,30 cent haben noch keinen prüfer gejuckt, das passt schon…

danke und gruß inder