KEINE ÜbernachtungsPAUSCHALEN Ausland mehr
Hi !
Seit 01.01.2008 ist es nicht mehr zulässig ÜbernachtungsPAUSCHALEN als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend zu machen. Als Aufwand dürfen nur noch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
Die Pauschalen gibt es nur noch, weil der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern diese steuerfrei ersetzen kann. Sie führen beim Arbeitnehmer zu EINNAHMEN.
Ansatz der VMA dürfte wohl unstreitig mit den Pauschalen möglich sein.
Ansatz der Fahrten: Wird der betriebliche Pkw für die Fahrt genutzt, sind nur die tatsächlichen Aufwendungen ansetzbar. Wird ein Flug gebucht, sind nur die tatsächlichen Kosten ansetzbar. Werden die Pauschalen angesetzt, sollte bereits der Erstellung der FiBu geprüft werden, ob hier möglicherweise „offensichtlich unzutreffende Besteuerung“ in Betracht kommt. Sollte man hier selbst schon dazu kommen, dass diese vorliegen könnte, sollte man schon eigenständig reagieren.
BARUL76
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