Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu der Absetzbarkeit von Kosten die während einer Schulung im AUsland entstehen.
Folgender Fall:
Eine Selbständige hat durch mehrmalige Schulung im Ausland eine privaten Kontakt zur Schulungsleiterin aufgebaut und diese hat angeboten bei der nächsten Schulung in Ihrem Gästezimmer übernachten zu können.
Die Schulungsleiterin holt die Selbstständige mit ihrem Privat PKW auch am Flughafen ab.
Natürlich werden die entstandenen Kosten für z.B. Wasser,Benzin,Strom usw erstattet. Dafür gibt es allerdings keine Rechnung. Meine Frage ist kann man in diesem Fall nur den Verpflegungsmehraufwand steuerlich ansetzen oder gibt es eine Möglichkeit die Übernachtungskosten pauschal anzugeben?
Vielen Dank für eure Hilfe