Übernachtungskosten bei Versicherungsleistungen en

Hallo,

bei mir muss bad und küche neu renoviert werden (wasserschaden) Meine Frage : Übernimmt die versicherung die übernachtungskosten für den zeitraum. Ich habe noch eine ddr versicherung bei der allianz. Die gutachter hat nur gesagt ich sollte vorab einen formlosen antrag stellen. Konkret konnte er aber auch keine auskunft geben!
Danke für eurere antworten!

Hallo,

das kann leider nur bei der Versicherung erfragt werden.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Ja normalerweise ja, ich würde den vorgeschlagenen Antrag bei der Allianz stellen mit dem Hinweis auf die Wirksamkeit der Altvertragsbedingungen der ehemaligen DDR. Bitten Sie um zeitnahe Beantwortung
und Zustimmung. Ist der Wasserschaden durch einen anderen Mieter entstanden oder durch die Hauseigenen defekten Leitungen so ist die pviate Haftpflicht des anderen Mieters oder die Wohngebäudeversicherung - Haftpflicht der Hausverwaltung zuständig. Haben Sie den Schaden in Ihrer Mietwohnung selbst verursacht, dann ist Ihre Haftplichtversicherung zuständig, da Sie der hausverwaltung einen schaden zugefügt haben.Für den beschädigten Hausrat ist eventuell Ihre Hausratversicherung zuständig.
Viel Glück und Erfolg wünscht Willi Jänsch

Hallo,

bei mir muss bad und küche neu renoviert werden
(wasserschaden) Meine Frage : Übernimmt die versicherung die
übernachtungskosten für den zeitraum. Ich habe noch eine ddr
versicherung bei der allianz. Die gutachter hat nur gesagt ich
sollte vorab einen formlosen antrag stellen. Konkret konnte er
aber auch keine auskunft geben!

Genau .
Warum machst Du das nicht einfach?

Hier kann auch keiner hellsehen was in Deiner Police steht und der Gutachter ist dafür ausgebildet den Schaden zu beurteilen, nicht den rechtlichen Hintergrund.

Alternativ könntet Ihr auch nen Pfarrer fragen …

Danke für eurere antworten!

Sorry für den Sarkasmus, aber ich frage mich immer wieder hier warum man nicht das nahe liegende tut … zum Telefonhörer greifen und nachfragen.

Gruß Dirk

Hallo,
tja hier wirst Du von niemanden eine endgültig geltende Antwort erhalten, da die Antwort nur in Deinen Hausrat-Bedingungen steht. Dort ist vermerkt ob in diesem Fall Übernachtungskosten „im Nachgang“ anteilig übernommen werden (steht auch in den Bedingungen).
Also am besten nochmals die Bedingungen heraussuchen. Falls nicht vorhanden eine Abschrift anfordern von der Allianz. Das ist halt leider der Nachteil, wenn man die Versicherungen über einen Vertreter hat, ein Makler würde für Dich in Deinem Namen kurz beim Versicherer sich die Auskunft holen. Das kannst Du aber im Prinzip auch machen, nur das kostet Dich das Zeit und Aufwand … am besten mal bei der Allianz in München anrufen und klären lassen nicht über die Agentur.
Viele Grüße Jens