Übernachtungskosten im Inland Freiberufler EÜR

hallo liebe forengemeinde,

ich muss für 2008 meine einkommensteuererklärung fertig machen. dazu habe ich eine spezielle frage zu den pauschbeträgen von übernachtungskosten im inland. ich bin selbstständig und habe im jahr2008 ein befristetes projekt (ca.14wochen) in einer ca. 650km entfernten stadt angenommen.
ich habe mir extra für dieses projekt ein zimmer angemietet (kosten 280€ im monat; mit den pauschbetrag von 20€ würde ich besser fahren).

meine frage:
kann ich für die übernachtungskosten 20€ pro tag anrechnen (pauschbetrag)? wenn ja, kann ich dann mit 5tagen pro woche rechnen (bin wegen der entfernung schon sonntag angereist)?
oder muss ich die tatsächlichen kosten von 280€ anrechnen? wo wird das in der EÜR eingetragen (in das feld 173; reisekosten, aufwendungen für doppelte haushaltsführung)?

2te frage verpflegungspauschale:
während der projektzeit bin ich jeden freitag nach hause gefahren. wie rechne ich den freitag an? wird die fahrtzeit von ca. 7-8std mit angerechnet, so dass ich 15-16std komme (also den satz zu 12€ 14-24std)? wo trage ich diese ein (auch in das feld 173 EÜR)?

liebe grüße

Hallo keine-ahnung! :smile:

Da ich nie über Nacht auswärts gearbeitet habe, kann ich Dir zum ersten Teil leider keine Antwort geben.

Ich muß allerdings öfter zu Seminaren und meine Kenntnisse zu den Kosten sowie die Verpflegungspauschale ist folgender:

Seminare werden aufgeteilt in

  • Reisekosten (Übernachtung & Bahn)
  • Seminarkosten (Gebühren, Unterlagen)

Verpflegungsmehraufwand (VMA) muss für jeden Tag einzeln berechnet werden.

Über 8 Std.: 6,00 €
Über 14 Std.: 12,00 €
24 Std.: 24,00 €

Wenn ich morgens um 09.00 Uhr losfahre zum Seminar, dass z. B. um 15.00 Uhr beginnt, dann wird die Zeit von 09.00 – 24.00 Uhr = 15 Std. (= 12,00 €) berechnet.

Insofern wird auch Deine Fahrtzeit von 7 - 8 Stunden mit berücksichtigt, so daß Du freitags den Verpflegungsmehraufwand mit 12 Euro abrechnen darfst.

Pauschale Übernachtungskosten :
Übernachtungskosten müssen in tatsächlicher Höhe nachgewiesen werden >> Der pauschale Ansatz von Übernachtungskosten wird als Betriebsausgabe nicht anerkannt.

Mehraufwendungen für Verpflegung können nur pauschal abgerechnet werden: im Inland

* 24 € für jeden vollen Tag,
* 12 € für Tage mit mehr als 14 Std. Abwesenheit,
* 6 € für Tage mit mehr als 8 Std. Abwesenheit.

Eine Dienstreise, die z. B. ohne Übernachten von 16 Uhr bis 8 Uhr am nächsten Tag dauert,wird als ein Tag abgerechnet.

danke dagmar für die schnelle antwort.
ich dachte mir schon, dass ich das so abrechnen darf.

vielen dank

Hallo keine-ahnung! :smile:

Da ich nie über Nacht auswärts gearbeitet habe, kann

ich Dir

zum ersten Teil leider keine Antwort geben.

Ich muß allerdings öfter zu Seminaren und meine

Kenntnisse zu

den Kosten sowie die Verpflegungspauschale ist

folgender:

Seminare werden aufgeteilt in

  • Reisekosten (Übernachtung & Bahn)
  • Seminarkosten (Gebühren, Unterlagen)

Verpflegungsmehraufwand (VMA) muss für jeden Tag

einzeln

berechnet werden.

Über 8 Std.: 6,00 €
Über 14 Std.: 12,00 €
24 Std.: 24,00 €

Wenn ich morgens um 09.00 Uhr losfahre zum Seminar,

dass z. B.

um 15.00 Uhr beginnt, dann wird die Zeit von 09.00 –

24.00 Uhr

= 15 Std. (= 12,00 €) berechnet.

Insofern wird auch Deine Fahrtzeit von 7 - 8 Stunden

mit

berücksichtigt, so daß Du freitags den

Verpflegungsmehraufwand

mit 12 Euro abrechnen darfst.

hallo finanzheini,

also da hab ich jetzt unterschiedliche meinungen
gehört. genauer wortlaut im passenden steuergesetzbuch
bekomme ich nicht hin, aber den gedanken: „wenn die
kosten nicht ermittelbar sind, können die kosten
geschätzt werden; angestellte erhalten von ihrem
arbeitgeber eine pauschale von 20€ pro nacht, die
unversteuert angerechnet wird. wegen der
gleichbehandlung muss dieses auch für selbstständige
gelten“
die nette dame vom finanzamt hat auch nochmal
nachgeschlagen.

viele grüße

Pauschale Übernachtungskosten :
Übernachtungskosten müssen in tatsächlicher Höhe

nachgewiesen

werden >> Der pauschale Ansatz von Übernachtungskosten

wird

als Betriebsausgabe nicht anerkannt.

Mehraufwendungen für Verpflegung können nur pauschal
abgerechnet werden: im Inland

* 24 € für jeden vollen Tag,
* 12 € für Tage mit mehr als 14 Std. Abwesenheit,
* 6 € für Tage mit mehr als 8 Std. Abwesenheit.

Eine Dienstreise, die z. B. ohne Übernachten von 16

Uhr bis 8

Uhr am nächsten Tag dauert,wird als ein Tag

abgerechnet.

Hallo,

lass Dir doch viell. mal eine Fundstelle/ Gesetzliche Grundlage/EStR o.ä.nennen.

viele Grüße