Hallo,
wie habe ich Übernachtungskosten innerhalb der EU (als Unternehmer) zu verbuchen? Handelt es sich um "Reverse Charge? oder ist die Leistung in dem jeweiligen EU-Land steuerbar? Wie würden Sie buchen ?
Hallo,
wie habe ich Übernachtungskosten innerhalb der EU (als Unternehmer) zu verbuchen? Handelt es sich um "Reverse Charge? oder ist die Leistung in dem jeweiligen EU-Land steuerbar? Wie würden Sie buchen ?
Ich würde sagen, das hat ja mit RC nichts zu tun. Die sonstige Leistung wie Übernachtung ist im EU-Ausland dort steuerbar, wo sie erbracht wird, d.h. die USt des jeweiligen EU-Landes wird in Rechnung gestellt. Diese Vorsteuer können Sie sich dann beim ausländischem FA über das zuständige FA in Deutschland (online über ELSTER) zurückholen und das unter der Voraussetztung, dass Sie über eine UID verfügen.
Die Buchung sieht wie folgt aus:
6852000 Übernachtungen 100,-- an Kreditor 120,–
2604000 Forder. ausl. Vorsteuer 20,–
Die Vorsteuer erfassen Sie bilanziell als Forderung ggü. ausländische FÄ und lassen sie sich sie erstatten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. FÜr Spanien ist die Vorsteuererstattung bei Übernachtungskosten möglich. Wie es bei anderen EU-Ländern ausschaut, müssen Sie recherchieren.
Ich hoffe IHnen damit geholfen zu haben. Bei weiteren Fragen bitte melden. Gruss H.
Hallo,
vielen Dank! Sie haben mir sehr geholfen !
vg
Hallo,
tut mir leid kann dir hier nicht weiter helfen, gruß