Betreff: Zweitwohnung, Provision und Pflegekosten
Text:Hallo,
Ich habe folgende Frage an Sie, ich würde mich sehr freuen wenn Sie es mir detailliert erklären und schildern können.
Danke im Voraus.
Schilderung:
Mein Wohnsitz ist in Nürnberg aber ich wurde müdhlich (bisher keine elektronische oder schriftliche Anordnung erhalten) vom Arbeitsgeber (Auch in Nürnberg bei mehreren Firmen tätig ist) nach München versetzt weil nach mündliche Aussage des Arbeitgebers keine offene Stelle in meinem Wohnsitz mehr möglich war.
Mir wurde es auch gesagt das ich für mich eine Zweitwohnung in München aussuchen und innerhalb 3 Monaten umziehen muss.
Aber aus Finanziellen Gründen kann ich mir keine Zweitwohnung mit „Provision“ leisten und von den provisionsfreien Wohnungen die ich gefunden habe , habe bisher auch keine Zusage bekommen. Ich suche aber weiter…
Ich möchte es wissen was gesetzlich einem Arbeitsnehmer zusteht?
Frage:
- Kann die Firma die Provisionskosten mir erstatten bzw übernehmen?
- Kann die Firma die Übernachtungskosten bzw. Miete weiterhin übernehmen, nach dem man auch versetzt worden ist?
- Wie mit der Verpflegungskosten weitergeht? Bisher habe ich 24.-€/Pro Übernachtung erhalten.
- Ich bin verheiratet und habe 3 Töchter. Kann ich die Versetzung wiedersprechen und vom Arbeitsgeber eine Stelle in Nürnberg auffordern?
Können Sie mich bitte über alles was von Arbeitsgeber seiner Tasche rausgeht und reinkommen kann informieren?
Herzlichen Dank nochmal .