Hallo,
ich hab da mal ne Frage. Ein Arbeiter ging im Jahr 2007 für jeweils 4 Wochen auf die Montage in die USA und nach Frankreich. Von der Firma erhält er hierfür Tagegeld - sprich Verpflegungsmehraufwand. Bei dem Verpflegungsmehraufwand werden aber immer 7,- € für das Frühstück abgezogen. Kann der Arbeiter dann bei seiner Steuererklärung die Differenz der Verpflegungsmehraufwände und der der Erstattung noch geltend machen? Sprich jeweils die 7,- €? (Die Zahlungen sind nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen)
Der Arbeiter hat in einem Hotel übernachtet. Die Firma hat diese Übernachtungskosten übernommen. Kann der Arbeiter bei seiner Steuererklärung trotzdem die Übernachtungskostenpauschale geltend machen? Oder evtl. die Übernachtungskostenpauschale ansetzen und dann die Übernachtungskosten lt. Hotelrechnung abziehen?
Danke für eure Hilfe!!