Hallo,
Übernachtungskosten die bei Auslandstätigkeiten anfallen können per Beleg der tatsächlichen Kosten oder mit den amtlichen Übernachtungspauschbeträgen (Bsp. Spanien 77 Euro) angesetzt werden. Gilt dieses Wahlrecht auch dann noch, wenn die tatsächlichen Kosten (Bsp. Jugendherberge) weit geringer waren als der amtliche Pauschbetrag? Oder anders gefragt, kann man den Pauschbetrag ansetzen wenn man über die tatsächlichen Kosten keine Belege aufbewahrt hat?
Vielen Dank fürs Lesen!!!
Daniel
P.S.: Falls ich mit meinen Auslandsfragen nerve, bitte kurz Bescheid geben…
Hi !
Der Ansatz der Pauschalen ist auch in den genannten Fällen zulässig. Die Rechtsprechung und die Verwaltung kennen davon nur eine Ausnahme.
Es handelt sich um die sog. „offensichtlich unzutreffende Besteuerung“.
Ob eine solche im Einzelfall vorliegt, ist gesondert zu prüfen. So wurde u.a. einer Lehrerin auf Klassenfahrt der Abzug der Pauschale untersagt.
Wir hatten auch mal einen Fall vorm FG Berlin, wo es um die Übernachtung eines Fernbusfahrers ging, der regelmäßig in Spanien, Italien, Türkei war. Hier wurde sich dann ohne Verhandlung und Urteil/Beschluss mit dem Finanzamt darauf geeinigt, dass 1/3 der Pauschalen angesetzt werden. Diese 1/3-Entscheidung beruhte auf einem Finanzgerichtsurteil (irgendwo im Süden der Republik). Hab derzeit die Unterlagen nicht mehr zur Hand. Wenn aber dieses Urteil wichtig sein sollte, kann ich auch noch mal recherschieren, welches das war.
Also ich denke mal, bei häufigen Auslandsaufenthalten hat man mit dieser Drittelregelung keine Probleme, man sollte aber immer erst mal die vollen Sätze angeben. Sich anschließend mit dem Finanzamt über abweichende Regelungen verständigen, kann man hinterher immer noch.
Bei seltenden und kurzfristigen Reisen sehe ich keinen Bedarf, die Pauschalen zu kürzen.
BARUL76
Hallo barul76,
und tausend Dank für die detaillierte Antwort - auf sowas wäre man ja als Laie nie gekommen (!). Auf jeden Fall würde der Steuerpflichtige die amtlichen Tabellenwerte erst einmal angeben, hinterher kann man ja immer noch sehen was übrig bleibt. Falls Dir irgendwann das FG-Urteil nochmal in die Hände fällt würde ich mich über eine kurze Quellenangabe freuen.
Herzliche Grüße von der Spree
Daniel
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