Hallo!
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Seit heute liegt mir der Mietvertrag für ein Zimmer während eines Praktikums vor.
Der Mietzins beträgt 320 Euro im Monat - alle Nebekosten enthalten, die laut Mietvertrag 100 Euro im Monat veranschlagen.
Folgender Satz unter „Sonstiges“ im Mietvertrag hat mich stutzig gemacht:
„Etwaige Übernachtungsgäste müssen dem Vermieter rechtzeitig vorher genannt werden. Pro Übernachtung und Person werden € 20,00 fällig. Es ist nicht mehr als eine Person zur Übernachtung erlaubt.“
Gerne würde ich über einen begrenzten Zeitraum (sagen wir ein Wochenende und definitiv unter 6 Wochen) Besuch empfangen. Zwanzig Euro kommen mir da sehr viel vor. Mit den zusätlichen Nebenkosten ist dies meines Erachtens nicht zu vereinbaren.
Wenn jetzt meine Freundin zu Besuch kommt, müsste wir jede einzelne Nacht 20 Euro zahlen. Das wäre ja wie in der Jugendherberge.
Paragraph 553 des BGB kommt hier wohl nicht in Betracht.
Kann ich bei Vertragsabschluss eine schriftliche Minderung der Pauschale verlangen?
Und dürfen auch mal zwei Freunde bei mir nächtigen?
Vielen Dank für die Antworten.
Grüße,
Flo