Übernachtungspauschale im Mietvertrag für Gäste

Hallo!

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Seit heute liegt mir der Mietvertrag für ein Zimmer während eines Praktikums vor.

Der Mietzins beträgt 320 Euro im Monat - alle Nebekosten enthalten, die laut Mietvertrag 100 Euro im Monat veranschlagen.

Folgender Satz unter „Sonstiges“ im Mietvertrag hat mich stutzig gemacht:

„Etwaige Übernachtungsgäste müssen dem Vermieter rechtzeitig vorher genannt werden. Pro Übernachtung und Person werden € 20,00 fällig. Es ist nicht mehr als eine Person zur Übernachtung erlaubt.“

Gerne würde ich über einen begrenzten Zeitraum (sagen wir ein Wochenende und definitiv unter 6 Wochen) Besuch empfangen. Zwanzig Euro kommen mir da sehr viel vor. Mit den zusätlichen Nebenkosten ist dies meines Erachtens nicht zu vereinbaren.

Wenn jetzt meine Freundin zu Besuch kommt, müsste wir jede einzelne Nacht 20 Euro zahlen. Das wäre ja wie in der Jugendherberge.

Paragraph 553 des BGB kommt hier wohl nicht in Betracht.

Kann ich bei Vertragsabschluss eine schriftliche Minderung der Pauschale verlangen?

Und dürfen auch mal zwei Freunde bei mir nächtigen?

Vielen Dank für die Antworten.

Grüße,

Flo

das kannst du mit unterschreiben. erstens ist es rechtsunwirksam und 2., wie will der vermieter nachweisen, dass bei dir übernachtet wird. solange du gewerbsmäßig dritten gegen entgelt nicht überlässt, kann dir kein vermieter verbieten tageweise besuche zu empfangen und nächtigen zu lassen-der hat wohl eine profilneurose? wenn er spät was meint, soll er sich sein recht doch erklagen.

Die Regeln des § 553 BGB sind in Ihre Veinbarung bei Abschluß gültig eingeflossen. Die entgeldliche Gerbauchüberlassung an max. 1 Person ist zulässig. Ihre Frage haben Sie im Prinzip selber klar beantwortet. Die Freundin zahlt je Nächtigung € 20, soweit Sie für das Vergnügen nicht zahlen möchten - der flotte Dreier ist Ihnen hingegen vertragsgemäß verwehrt!

Das ist eine ziemlich bittere Pille!
Aus den Angaben im Vertrag geht hevor, dass der Vermieter in einem Nebenhaus wohnt und somit die Besuche gut nachverfolgen kann.
Vielen Dank für die Antworten.

Guten Tag,

leider kann ich zu Deinem Problem nichts sagen!
Viele Grüße Kalla

Hallo, wenn Sie eine Wohnung mieten, darf Ihnen ein Vermiete nicht verbieten Besuch zu empfangen oder gar extra Übernachtungskosten zu verlangen, bei einer Wohnung ist das sicher genauso. Solche klauseln sind nichtig, auch wenn Sie sie unterschreiben. Ich würde mir allerdings überlegen, ob das der richtige Vermieter für mich wäre. Was kommt als nächstes, wahrscheinlich müssen Sie sich vor dem Toilettengang anmelden? Geht gar nicht