Übernachtungspflicht b. Zivi-Lehrgang

Hallo,

ich mache gerade meinen Zivildienst und habe nächste Woche den Einführungslehrgang.

Die Zivischule sagte mir, dass es hier eine Übernachtungspflicht gibt (ich darf 2 mal nach Hause, zwei mal muss ich über Nacht dort bleiben). Eine Nachfrage bei der Verwaltungsstelle Hannover
(„Sachbearbeiter“) ergab, dass ich auf keinen Fall übernachten MUSS. Was ist nun richtig? Kann die Schule mich zur Übernachtungs zwingen bzw mich hindern nach Hause zu fahren? Das kann doch nicht sein… Wer ist hier der „Vorgesetzte“, die Verwaltungsstelle? Darf die Schule eigene Regeln aufstellen?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße

Martin

Hallo,

ich mache gerade meinen Zivildienst und habe nächste Woche den
Einführungslehrgang.

Die Zivischule sagte mir, dass es hier eine
Übernachtungspflicht gibt (ich darf 2 mal nach Hause, zwei mal
muss ich über Nacht dort bleiben). Eine Nachfrage bei der
Verwaltungsstelle Hannover
(„Sachbearbeiter“) ergab, dass ich auf keinen Fall übernachten
MUSS. Was ist nun richtig? Kann die Schule mich zur
Übernachtungs zwingen bzw mich hindern nach Hause zu fahren?
Das kann doch nicht sein… Wer ist hier der „Vorgesetzte“,
die Verwaltungsstelle? Darf die Schule eigene Regeln
aufstellen?

Hi Martin,

  1. Es kann ja „lehrgangsbedingt“ sein, daß du dort bleiben sollst.

  2. Was bereitet dir dort das Problem? 2mal 1 Nacht nicht bei Mama am Kühlschrank zu schlafen?

  3. Betrachte mal deine Kameraden, die kommen u.U. eine ganze Woche nicht nach hause.

  4. Falls du die einstellung besitzt: Die können mir nix, denen werd ich zeigen, was ich mit mir machen lasse.

Glaub mir, da grinsen die drüber, da hatten die schon tausende davon.

gruss
winkel

Hallo,

  1. Ich wohne nur eine halbe Stunde entfernt und es ist sicher nicht erforderlich. Zumal ich ja trotz allem pünktlich da sein werde.

  2. Ich habe eine eigene Wohnung. Das Problem ist, dass am Wochenende ein Familienmitglied schwer erkrankt ist. Ich muss zumindest abends da sein, da ansonsten niemand in Reichweite lebt. Mittlerweile ist es ja anscheinend schon so weit, dass sowas als Ausrede hingestellt wird. Nur weil andere sowas skrupellos ausnutzen muss ich darunter leiden. Ich kann nun wirklich nichts dafür und habe keine Lust mich neben meinem ohnehin schon schlechten Zustand auch noch dafür rechtfertigen zu müssen…

Beste Grüße

Martin

Hi Martin,

  1. Es kann ja „lehrgangsbedingt“ sein, daß du dort bleiben
    sollst.

  2. Was bereitet dir dort das Problem? 2mal 1 Nacht nicht bei
    Mama am Kühlschrank zu schlafen?

  3. Betrachte mal deine Kameraden, die kommen u.U. eine ganze
    Woche nicht nach hause.

  4. Falls du die einstellung besitzt: Die können mir nix, denen
    werd ich zeigen, was ich mit mir machen lasse.

Glaub mir, da grinsen die drüber, da hatten die schon tausende
davon.

gruss
winkel

Hi Martin,

so gehts, wenn man nicht alle Informationen gibt. wenn du quasi am Veranstaltungsort wohnst, wird es sicherlich nen Heimschläferausweis geben.

Und wenn du nen Attest vom Arzt beibringst, daß das Familienmitglied krank ist, wird dir das auch keienr als Ausrede ankreiden.

gruss
winkel

  1. Ich wohne nur eine halbe Stunde entfernt und es ist sicher
    nicht erforderlich. Zumal ich ja trotz allem pünktlich da sein
    werde.

  2. Ich habe eine eigene Wohnung. Das Problem ist, dass am
    Wochenende ein Familienmitglied schwer erkrankt ist. Ich muss
    zumindest abends da sein, da ansonsten niemand in Reichweite
    lebt. Mittlerweile ist es ja anscheinend schon so weit, dass
    sowas als Ausrede hingestellt wird. Nur weil andere sowas
    skrupellos ausnutzen muss ich darunter leiden. Ich kann nun
    wirklich nichts dafür und habe keine Lust mich neben meinem
    ohnehin schon schlechten Zustand auch noch dafür rechtfertigen
    zu müssen…

Beste Grüße

Martin

Hi Martin,

  1. Es kann ja „lehrgangsbedingt“ sein, daß du dort bleiben
    sollst.

  2. Was bereitet dir dort das Problem? 2mal 1 Nacht nicht bei
    Mama am Kühlschrank zu schlafen?

  3. Betrachte mal deine Kameraden, die kommen u.U. eine ganze
    Woche nicht nach hause.

  4. Falls du die einstellung besitzt: Die können mir nix, denen
    werd ich zeigen, was ich mit mir machen lasse.

Glaub mir, da grinsen die drüber, da hatten die schon tausende
davon.

gruss
winkel

Hallo,

Sorry, dass ich nicht alles nötige angegeben habe, von einem „Heimschläferausweis“ habe ich noch nie gehört. In dem Zusammenhang könnte es vielleicht auch wichtig sein, dass ich auch von meiner Zivildienststelle eine dienstliche Unterkunft habe, in der ich mich dann aufhalten würde. Brauche ich dann auch diesen Ausweis und wenn ja, was ist das und wo bekommt man ihn? Es wäre nett, wenn ich dazu noch eine Antwort bekommen könnte. Danke im Voraus!

Beste Grüße

Martin

Hi Martin,

so gehts, wenn man nicht alle Informationen gibt. wenn du
quasi am Veranstaltungsort wohnst, wird es sicherlich nen
Heimschläferausweis geben.

Und wenn du nen Attest vom Arzt beibringst, daß das
Familienmitglied krank ist, wird dir das auch keienr als
Ausrede ankreiden.

gruss
winkel