Übernahme Änderungsschneiderei

Hallo,
meine Frau ( ab dem 01.02.03 arbeitslos ) hat ein Angebot zur Übernahme einer Änderungsschneiderei erhalten. Da wir keine Ahnung haben wie sowas abläuft, haben wir ein paar Fragen:

  1. Gibt es irgendwoher Zuschüße?
  2. Muß ein Gewerbe angemeldet werden?
  3. Wie läuft es mit Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung ab?
    Für Antworten auf diese Fragen und eventuell weitergehende Details und Tipps im Voraus besten Dank.
    Gruß,
    Nikolaus

Hallo Nikolaus,

  1. Gibt es irgendwoher Zuschüße?

Wende Dich an das Arbeitsamt.

  1. Muß ein Gewerbe angemeldet werden?

Ja!

  1. Wie läuft es mit Kranken-, Renten-,
    Arbeitslosenversicherung ab?

Um Kranken- und Rentenversicherung muß sich jeder Selbständige selbst kümmern. Man kann in der gesetzlichen KV bleiben oder eine private KV wählen - ganz nach Wunsch. Natürlich gibt es keinen Arbeitgeber mehr, der die Hälfte der Beitäge bezahlt. Das Gleiche gilt für die Rentenversicherung. Man kann Beiträge in beliebiger Höhe bezahlen, man kann es aber auch lassen.
Eine Arbeitslosenversicherung gibt es für Selbständige nicht.

Ihr solltet vorher durchrechnen, ob sich die Übernahme der Änderungsschneiderei lohnt. Es entstehen Kosten für die Übernahme des Inventars, Miete und Strom müssen bezahlt werden und zum Leben soll auch noch etwas übrig bleiben. Laßt Euch die Buchhaltung der letzten Jahre zeigen.

Falls Geld gebraucht wird, könnt Ihr Euch den Weg zu Banken sparen. Wenn es überhaupt einen Kredit gibt, dann nur mit der Unterschrift des Ehepartners, Verpfändung des Hauses, Abtretung von Lohnansprüchen usw. Mache das unter keinen Umständen! Wenn im Geschäft etwas daneben gehen sollte, ist das Einkommen des Ehepartners die letzte Sicherheit. Aber nur, wenn keine Bank danach greift. Du kannst Deiner Frau beim Schritt in die Selbständigkeit unterstützen, wo immer es geht, aber leiste bei keiner Bank eine Unterschrift für Geschäftskredite! Wenn Du das mißachtest, bricht es Euch beiden irgendwann das Genick, sobald es im Geschäft einmal nicht so toll läuft. Banken - ALLE BANKEN - drehen dem kleinen Gewerbetreibenden in solchen Fällen umgehend den Hahn zu. Im Zweifel lieber auf Kredite verzichten!

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ergänzend noch der Tipp, beim Arbeitsamt konkret nach der Möglichkeit von Überbrückungsgeld bzw. den neuen Unterstützungsformen im Rahmen der Ich-AG zu fragen. Lasst euch durchrechnen, welche dieser öffentlichen Anlauffinanzierungen - um nichts anderes handelt es sich ja - für deine Frau günstiger kommt. Meines Wissens muß zumindest für den Erhalt von Überbrückungsgeld ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben sein. Außerdem muß ein Unternehmenskonzept erstellt und durch die IHK oder eine andere fachkundige Stelle (z.B. Steuerberater) abgesegnet worden sein. Den Antrag tunlichst vor Beginn des Gewerbes beim Arbeitsamt stellen! Ggf. fehlende Unterlagen kannst du dann immer noch nachreichen.

Die Einschätzung, daß die Banken wohl abwinken werden, teile ich. Vermutlich werden die Geldinstitute auch kein Interesse daran haben, als Durchreiche für öffentliche Fördergelder zur Verfügung zu stehen (obwohl es da für kleine Startups neuderdings so einiges gibt: Micro-Darlehen, DTA-Startgeld etc.). Graue Theorie - für die Banker springt aus deren Sicht einfach nichts dabei heraus. Und außer Sparkassen und Volksbanken fasst ohnehin keine Bank so „kleine Krauter“ an. Am Flaschenhals Bank/Sparkasse ist derzeit leider fast kein Durchkommen. So meine Erfahrung. Versucht es mit Bordmitteln. Und mit den Geldern vom Arbeitsamt. Ansonsten schauen, wo sich sparen lässt.

Viel Glück!

Gruß

Hallo,
besten Dank euch beiden für die Tipps.
Wir gehen davon aus das ein Meister für dieses Gewerbe nicht notwendig ist. Ist das richtig?
Ist es üblich, dass bei der Übernahme ein „Kopfgeld“ für Stammkunden bezahlt werden soll? Falls ja wie hoch darf es sein?
Nochmals danke und Gruß,
Nikolaus

Hallo Nikolaus!

Wir gehen davon aus das ein Meister für dieses Gewerbe nicht
notwendig ist. Ist das richtig?

Eine Änderungsschneiderei ist ein handwerksähnliches Gewerbe, das ohne Meisterbrief betrieben werden kann.

Ist es üblich, dass bei der Übernahme ein „Kopfgeld“ für
Stammkunden bezahlt werden soll? Falls ja wie hoch darf es
sein?

Was üblich ist, halte ich für ziemlich belanglos. Die Übernahmeinteressenten werden nicht gerade Schlange stehen und ich würde das Geld lieber in der Tasche behalten, als es für derartige Gebräuche zum Fenster hinaus zu werfen. Wenn man den Laden aber unbedingt haben will und es hängt am „Kopfgeld“, würde ich den dafür angesetzten Betrag stillschweigend beim Preis für das Inventar wieder abziehen. Du kannst sicher davon ausgehen, daß der Vorbesitzer keine Buchhaltung hat, aus der sich Art und Umfang des Umsatzes mit jedem Einzelkunden ersehen lassen. Insofern ist der Wunsch nach einer Ablöse für die Kundschaft hohles Gerede. Sei Kaufmann! Halte das Geld beisammen!

Bei der Übernahme feilscht man als Käufer um einen Gesamtpreis. Auch wenn der Verkäufer dauernd von irgend welchen Einzelposten redet, muß man letztlich nur im Auge behalten, daß der Gesamtpreis stimmt. Die Einzelposten sind NICHTS wert! Was will man mit ein paar gebrauchten Möbeln, mit einer gebrauchten Nähmaschine, was will man mit Kunden? Das alles macht nur zusammen Sinn und nicht in Form einzelner Positionen. Wenn der Preis mit fragwürdigen Argumenten hochgetrieben wird, laß die Finger davon. Schließlich ist niemand auf die Übernahme einer Änderungsschneiderei angewiesen. Mit einer gebrauchten gewerblichen Nähmaschine und nur wenig Zeug drumherum kann man statt Übernahme auch einfach neu gründen. Natürlich ist es schön, wenn gleich ein paar Kunden da sind, die regelmäßig Arbeiten durchführen lassen. Aber Geld wird grundsätzlich und ohne jede Ausnahme nicht bezahlt, weil es üblich ist. Geld im Gewerbe gibt man aus, wenn es sich rechnet. Sonst läßt man es bleiben.

Gruß
Wolfgang

Aber Geld wird grundsätzlich und ohne jede Ausnahme nicht
bezahlt, weil es üblich ist. Geld im Gewerbe gibt man aus,
wenn es sich rechnet. Sonst läßt man es bleiben.

…könntest Du nicht diesen hervorragend definierten Grundsatz mal den Geiern in unserer Regierung erläutern?

Wenn die das mal begreifen täten…

Gruß vom

Dicken MD.
*derdemnixhinzuzufügenhatweileresvölligrichtigfindet*

…könntest Du nicht diesen hervorragend definierten Grundsatz
mal den Geiern in unserer Regierung erläutern?

Guten Morgen!

Unmögliches wird sofort erledigt, auf Wunsch wird gehext, Wunder dauern etwas länger. Du verlangst aber Aussichtsloses!

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

eine, hoffentlich letzte, Frage. Bis jetzt hatte ich Steuerklasse III, meine Frau V. Wie würde es in Zukunft mit den Steuerklassen und der Einkommensteuererklärung aussehen.
Danke für die Auskunft und ein schönes Wochenende.
Nikolaus

Bis jetzt hatte ich
Steuerklasse III, meine Frau V. Wie würde es in Zukunft mit
den Steuerklassen und der Einkommensteuererklärung aussehen.

Hallo Nikolaus,

bitte stelle die Frage, was zu tun ist, wenn Du weiterhin als Arbeitnehmer mit Steuerklasse III tätig bist und Deine Frau selbständig ist, im Brett „Steuern“. Ich kann dazu leider nichts sagen.

Gruß
Wolfgang