Übernahme als Angestellter + AA-Sponsoring ?

Hallo,

meine Freundin absolviert gerade eine sogenannte Trainingsmaßnahme, die noch bis Ende nächsten Monat läuft.

Unter Umständen wird sie danach in ein festes Angestelltenverhältnis übernommen werden, muss dies ihrem Chef aber noch schmacke machen.

Nun habe ich gehört, daß das Arbeitsamt bei Übernahmen in feste Arbeitsverhältnisse den Arbeitegber finanziell für eine bestimmte Dauer unterstützt. Kann mir hier jemand die genaue Bezeichnung dieser Maßnahme, die eventuelle Höhe und Dauer der Unterstützung (prozentual natürlich) und die Voraussetzungen für eine Zusage seitens des Arbeitsamtes nennen.

Gerne auch Verweise auf dementsprechende Infos im Netz …

Danke und Gruss,
Stefan

Hallo,

de zukünftige Arbeitgeber deiner Freundin (ggf. sie selbst) sollte sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit (Arbeitgeber-Service) nach Eingliederungszuschuss erkundigen. Auch besteht die Möglichkeit, Fahrkostenbeihilfe zu beantragen. Ob deine Freundin die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt und ob die Leistungen genehmigt werden hängt davon ab, wie lange sie schon arbeitslos ist. Deine Freundin sollte beim Arbeitsvermittler vorstellig werden.

Grüße

Diana

Die Höhe hängt nicht nur von der Dauer der Arbeitslosigkeit des Einzustellenden ab, sondern auch von der zu erwartenden Minderleistung. Liegt keine solche vor bzw. ist auch sonst kein Vermittlungshemmnis gegeben, wird auch kein EGZ gezahlt.
Die prozentuale Höhe und die Dauer ist in jeder AA unterschiedlich, Ihr müßt aber darauf achten, daß die Antragstellung vor der Arbeitsaufnahme stattfindet.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht!

Holger

Hallo,

besten Dank erstmal, hatte mich parallel dazu auch auf der Arbeitsamt-Seite umgeschaut und, oh Wunder, sogar was dazu gefunden.

Es stimmt, Rechtsanspruch besteht nicht, aber nachdem Sie seit mittlerweile fast 2 Jahren arbeitslos ist, denke ich schon, daß das AA daran interessiert ist, ihr bei der Festanstellung zu helfen (auch im eigenen Interesse). Gut wäre es, wenn sie 6 Monate lang 50 % Hilfe zahlen, dann freut sich der Arbeitgeber auch …

Gruss,
Stefan

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