Guten Tag,
angenommen ein VM sendet per 04. Januar
2011 eine Nebenkostenabrechnung für 2009.
Dann wäre diese ja ungültig da zu spät .
Weiter angenommen der VM würde nun nach
einer Fristsetzung fuer die Nachzahlung ver-
suchen den Nachzahlungsbetrag aus der
Abrechnung über einen Anwalt einzufordern
und der Anwalt würde schreiben dass der Mieter
die Anwaltskosten zu zahlen habe da sich der
Mieter ja im Zahlungsverzug befinde -
wäre die Aussage des VM-Anwaltes richtig
und müsste der Mieter tatsächlich die Anwalts-
kosten bezahlen?
kosten bezahlen ?
Guten Morgen,
soweit ich es beurteilen kann, trifft es zu, dass die Abrechnung zu spät erfolgte vom VM. Sofern nicht im Mietvertrag anders lautend, müsste eine Nebenkostenabrechnung, oder auch Umverteilungsabrechnung, zumindest innerh. des Folgejahres erfolgen, jedoch nicht mehr im darauf folgendem Jahr.
Folglich dürfte somit die Forderung auch nicht beigetrieben werden - die Anwaltskosten wären nur vom Mieter zu zahlen, sofern die Forderung berechtigt gewesen wären.
Am besten, der Mieter prüft einmal dessen Mietvertrag. Dann müsste die Sache eigentlich klar sein. Im Zweifel hilft auch die Verbraucherzentrale.
Alles Gute noch,
VG, TT