Hallo ihr Wissenden,
ich habe jetzt schon mehrfach gehört, dass man bei Bestehen der Abschlussprüfung automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingeht, wenn der AG vom Bestehen der Prüfung Kenntnis hat und weiterarbeiten lässt.
Stimmt das?
Im konkreten Fall sieht das so aus:
reguläres Ausbildungsende: 31.8.08
vorzeitiges Ende durch Bestehen der Prüfung: 1.7.08
Benachrichtigung der Personalbteilung über Bestehen: 1.7.08 (Die Leiterin der Personalabteilung und zugleich Ausbilderin war jedoch erst am 2.7.08 im Haus und hat es folglich erst am 2.7. erfahren)
Der Azubi hat bereits am 1.7. nachmittags weitergearbeitet und am 2.7. hat die Ausbilderin auch zur bestandenen Prüfung gratuliert, jedoch keinen Vertrag angesprochen.
Wie ist die Rechtslage? Wurde automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet? Was kann der Azubi tun, wenn die Ausbilderin ausschließlich einen befristeten Vertrag anbietet?
Danke für eure Antworten!!!
Viele Grüße,
Tamara