Hallo zusammen,
was sagt ihr zu folgendem angenommenen Fall:
Alleinerziehende verdient etwas weniger als Hartz-IV Satz, möchte aber wegen 20 - 50 Euro kein Hartz IV beantragen (persönlihce Gründe, möchte nicht ständig durch die Behörde kontrolliert werden etc.)
Tochter kommt jetzt auf die weiterführende Schule, muss ca. 70 Euro für die Schulbücher-Leihe zahlen.
Schule verzichtet jedoch nur bei Hartz IV Empfängern auf das Büchergeld, die Arge übernimmt es auch nicht, solange kein Hartz IV Antrag vorliegt. Zumindest haben die Sachbearbeiter es bei beiden Stellen abgelehnt.
Kann es wirklich sein, dass hier gar nicht vom Einkommen ausgegangen wird, sondern nur vom Hartz IV Antrag?
Gibt es Urteile, die gegen die o.g. Entscheidung sprechen?
Wenn Chancen auf Erfolg bestehen, könnte sie Prozesskostenbeihilfe bekommen, werden ggf. die RA-Kosten übernommen?
Danke für die Hilfe im Voraus!
Holygrail