Übernahme Bücherkosten Schule

Hallo zusammen,

was sagt ihr zu folgendem angenommenen Fall:

Alleinerziehende verdient etwas weniger als Hartz-IV Satz, möchte aber wegen 20 - 50 Euro kein Hartz IV beantragen (persönlihce Gründe, möchte nicht ständig durch die Behörde kontrolliert werden etc.)

Tochter kommt jetzt auf die weiterführende Schule, muss ca. 70 Euro für die Schulbücher-Leihe zahlen.

Schule verzichtet jedoch nur bei Hartz IV Empfängern auf das Büchergeld, die Arge übernimmt es auch nicht, solange kein Hartz IV Antrag vorliegt. Zumindest haben die Sachbearbeiter es bei beiden Stellen abgelehnt.

Kann es wirklich sein, dass hier gar nicht vom Einkommen ausgegangen wird, sondern nur vom Hartz IV Antrag?

Gibt es Urteile, die gegen die o.g. Entscheidung sprechen?

Wenn Chancen auf Erfolg bestehen, könnte sie Prozesskostenbeihilfe bekommen, werden ggf. die RA-Kosten übernommen?

Danke für die Hilfe im Voraus!

Holygrail

Hallo,

Alleinerziehende verdient etwas weniger als Hartz-IV Satz,
möchte aber wegen 20 - 50 Euro kein Hartz IV beantragen
(persönlihce Gründe, möchte nicht ständig durch die Behörde
kontrolliert werden etc.)

Tochter kommt jetzt auf die weiterführende Schule, muss ca. 70
Euro für die Schulbücher-Leihe zahlen.

Schule verzichtet jedoch nur bei Hartz IV Empfängern auf das
Büchergeld, die Arge übernimmt es auch nicht, solange kein
Hartz IV Antrag vorliegt. Zumindest haben die Sachbearbeiter
es bei beiden Stellen abgelehnt.

also besteht Anspruch auf Unterstützung, die Dame möchte den Antrag aus persönlichen Gründen nicht stellen und möchte nun auf anderem Weg unterstützt werden?

Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Entweder man hat Anspruch und stellt einen entsprechenden Antrag oder man lässt es eben sein. Wer Unterstützung will, muss sich schon an den Rechtsweg halten.

Gruß

S.J.

Hallo

Alleinerziehende verdient etwas weniger als Hartz-IV Satz, möchte aber wegen 20 - 50 Euro kein Hartz IV beantragen

Weiß die Alleinerziehende, dass sie, wenn sie 20 - 50 Euro weniger als Hartz-4-Satz (mit oder ohne Alleinerziehendenzuschlag?) verdient, mit aufstockendem Hartz 4 nicht 20 - 50 Euro, sondern mindestens 150 Euro mehr Geld hätte als jetzt? Oder sind die Freibeträge dabei schon berücksichtigt worden?

Ein Hartz-4-Empfänger mit eigenem Einkommen hat viel mehr Geld als ein Nur-Hartz-4-Empfänger (auch wenn er es angibt!).

Hat die Alleinerziehende wenigstens Wohngeld beantragt? Da wird sie nicht so stark kontrolliert wie von der Arge.

Bekommt das Kind Unterhalt vom Vater? - Wenn nicht, dann sollte sie auch Kinderzuschlag beantragen.

Schule verzichtet jedoch nur bei Hartz IV Empfängern auf das Büchergeld

Klar, die können ja nicht selber die Einkommen der Leute überprüfen. Manche Einrichtungen schließen aber auch Wohngeldempfänger mit ein, die ja auch behördlich nachgewiesen ein geringes Einkommen haben.

Kann es wirklich sein, dass hier gar nicht vom Einkommen ausgegangen wird, sondern nur vom Hartz IV Antrag?

Der Hartz IV Antrag beinhaltet doch, dass man sein Einkommen und sein Vermögen angibt, und unterschreibt, dass alle Angaben stimmen.
Darum geht es doch mehr oder weniger bei dem Antrag.

Wer soll denn da wie überprüfen, wie hoch das Einkommen ist? Soll da eine ganz individuelle, formlose Einkommensüberprüfung stattfinden? Dafür gäbe es doch gar keine Formulare. -

Viele Grüße

Hallo

Wer soll denn da wie überprüfen, wie hoch das Einkommen ist?
Soll da eine ganz individuelle, formlose Einkommensüberprüfung
stattfinden? Dafür gäbe es doch gar keine Formulare. -

Jeder Hartz IV Empfänger ist verpflichtet,sein monatliches Einkommen anhand einer Einkommensbescheinigung (auszufüllen vom Arbeitgeber)bei der Arge einzureichen.

Dafür gibt es Formulare,die man bei Antragstellung erhält.

Gruß

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Bitte das UP nochmal genau lesen
Hallo

Jeder Hartz IV Empfänger …

Dafür gibt es Formulare,die man bei Antragstellung erhält.

Es ging doch gerade darum, keinen Antrag zu stellen und kein Hartz IV zu beziehen. Sondern nur genau das Büchergeld.

Hallo

Jeder Hartz IV Empfänger …

Dafür gibt es Formulare,die man bei Antragstellung erhält.

Es ging doch gerade darum, keinen Antrag zu stellen und
kein Hartz IV zu beziehen. Sondern nur genau das
Büchergeld

ja,aber ohne Antrag wird sie auch kein Büchergeld erhalten.

Solange sie nicht bei der Arge gemeldet ist,und ihre Bedürftigkeit nachweist,gibt es nun mal kein Geld.
Dann könnte ja jeder hingehen und sich Geld holen.

Wenn sie keine Aufstockung beantragen will(was ihr eigentlich zusteht),darf sie sich nicht wundern,wenn sie auf den Kosten sitzenbleibt.

Gruß

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Hallo,

eigene Erfahrung mit Betriebskostenabrechnung

Gruß

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