Übernahme der Einzugsrenovierungskosten bei ALGII

Hallo, als ALGII Empfänger muss ich nun umziehen. Streitpunkt hier ist die Übernahme der „Einzugsrenovierungskosten“. Meine Recherchen per Foren, etc. besagen, das diese zur KdU gehören und in tatsächlicher (falls notwendig, angemessen etc.) übernommen werden gemäß SGB § soundso.
Praktisch jedoch wird hier nun lediglich eine Pauschale seitens des Jobcenters angeboten von 105 Euro für „Farbe, Tapeten, Kleister und Zubehör.“
Vom strittigen Bodenbelag mal ganz abgesehen reicht diese Pauschale natürlich vorne und hinten nicht. Allein die Kosten für die (günstigere Baumarkt-Eigenmarke)Farbe sind schon höher als diese Pauschale, von dem Rest mal ganz abgesehen.
Diese Pauschale wird angegeben als „Weisung des kommunalen Kostenträgers“, der widerum bei KdU Anliegen weisungsbefugt sei.
Somit zum eigentlichen Anliegen. Wenn das SGB doch was anderes besagt, darf ein Kreis/Kommune hier einfach selbst bestimmen und anderes vorgeben? Ist das also voll legitim? Sehr ärgerlich wenn weil diese Pauschalsumme wirtschaftlich einfach nicht möglich ist.

Danke für sinnige aufschlussreiche Antworten

Es stimmt, das nur die billigsten Materialien gezahlt werden und diese in so geringer Menge, dass du selber drauflegen musst. Schade - aber wie früher ist das nicht mehr!