Liebe/-r Experte/-in,
wie verhält es sich im folgenden Fall mit den Reisekosten (Fahrtkosten).
Arbeitsort ist Berlin (laut Arbeitsvertrag, mit Regelung von Reisetätigkeit) und Wohnort ist seit geraumer Zeit NRW. Da man mehrmals pro Woche dienstlich unterwegs ist für das Unternehmen in ganz Deutschland, bucht das Unternehmen die Fahrkarten. Logisch ist von BErlin an den Einsatzort und zurück nach Berlin. Da der Wohnort nun aber nicht mehr in Berlin liegt, wie verhält es sich da mit der Rückreise vom Einsatzort nach NRW statt nach Berlin. Hat man hier einen Anspruch auf VErrechnung in Hähe der Kosten, welche für eine Rückfahrt nach Berlin entstanden wären?
Im aktuellen Fall wurde die Anreise von Berlin nach NRW übernommen, da dort auch ein EInsatz für das Unternehmen stattgefunden hat. Nun wurde die Weiterreise nach HAmburg auch vom Unternehmen bezahlt, da hier ein weiterer Einsatz geplant. Die Rückreise nach NRW soll nun aber privat bezahlt werden vom Arbeitnehmer mit der Aussage, man hätte nur einen ANspruch auf die RÜckreise nach Berlin. GIbt es hier die Möglichkeit der Verrechnung bzw. eines DIfferenzbetrages?
Vielen Dank.