hallo,
ich mache grade eine Ausbildung als Fachangestellte für Bürokommunikation im öffentlichen Dienst (Hessen). Ich bin Jugend- und Auszubildenden Vertretung in unserem Amt. Leider haben wir keine Übernahmechancen. Im HPVG (hessisches personalvertretungs gesetz) steht allerdings, dass ich ein Recht auf übernahme haben weil ich halt JAV bin. In wie weit kann ich da meine Rechte wahr nehmen?
Liebe Grüße
Jennifer
Hallo,
Im HPVG (hessisches
personalvertretungs gesetz) steht allerdings, dass ich ein
Recht auf übernahme haben weil ich halt JAV bin.
Könntest du gerade mal den § nennen, wo das genau steht?
MfG
hallo, ich bin mir jetzt nicht icher, weil ich mein gesetz auf der arbeit habe, aber ich glaube § 72 oder sowas. also zwischen 62 und 75 ist der auf jeden fall! tut mir leid, dass ich es jetzt heute nicht genauer sagen kann, aber ich habe wie schon gesagt grade kein Gesetz hier.
Liebe Grüße
Jenny
http://www.rp-kassel.de/static/service/gesetze/texte…
in § 65 steht …
„(2) Verlangt ein in Abs. 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber seine Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen dem Auszubildenden und dem Arbeitgeber im Anschluss an das erfolgreiche Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.“
… also schriftlich rechtzeitig die Weiterbeschäftigung verlangen und abwarten.