Übernahme der Kitakosten durch den Arbeitgeber

Hallo!
Angenommen, der Arbeitgeber möchte dem Arbeitnehmer die Kitagebühren bezahlen: wie ist der weitere Weg? Was muss der Arbeitnehmer wem nachweisen oder einreichen? Gibt es irgendwelche Formulare? Bezahlt der AG direkt an die Kita oder wird der Kitabetrag auf dem Lohnauszug des Arbeitnehmers als Extraposten auftauchen? Muss das Jugendamt das wissen (sind für die Abrechnung der Kitagebühren zuständig).

Danke!
Carmen

Moin,

das wird einfach auf der Lohnabrechnung seperat ausgewiesen und muss über die Beitragsrechnung belegbar sein. Wichtig für die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ist, dass das Ganze zusätzlich gezahlt und nicht einfach ein Teil des Gehalts umgewandelt wird.

Gruß

TET