Übernahme der Krankenkassenbeiträge

Na dann bin ich wohl doch nicht der einzige der da nicht durchblickt. Ich werd mir wohl einen suchen müssen der sich damit auskennt. Trotzdem danke fùr die Hilfe !!
Und ein schönes Wochenende !!
MfG Dilk

Hallo, ich wiederhole - für Arbeitnehmer haftet nur der Arbeitgeber für die ordnungsgemässe Beitragsabführung. Das gilt auch für geringfügige Beschäftigungen bis 450,00 €. Wenn dich dein Arbeitgeber mit 300,00 € angemeldet hat musst du Lehrling sein oder Steuerklasse 6. das Hauptzollamt kann auf jeden Fall keine Beiträge von dir fordern - das kann nur eine Krankenkasse aber nur vom Arbeitgeber. Da ist was oberfaul… Bei 500,00 € ist eine Anmeldung o.k. Beiträge muss aber der Arbeitgeber bezahlen, nicht du…
MfG
Frankie