Übernahme der Krankenkassenbeiträge

Hallo,
Ich habe vor einer Woche Post vom Hauptzollamt bekommen. Darin besteht meine krankenkasse auf die Forderung der krankenkassenbeiträge vom April und Mai 2012. Das sind ganze 1100 euro. Im April letzten Jahres habe ich eine Neue Arbeit begonnen,unter der Voraussetzung auf steuerkarte arbeiten zu gehen. Nach dem Telefonat mit der Krankenkasse hat sich rausgestellt, das mein Arbeitgeber fùr den Zeitraum April und Mai wohl keine Beiträge für die Krankenversicherung bezahlt hat. Ich hab meine Abrechnungen überprüft und festgestellt, das nur ich die Beiträge bezahlt habe und mein Arbeitgeber nicht. Welche Möglichkeiten habe ich nun gegen diese Forderung ? Kann ich meine Arbeitgeber belangen? Oder gibt es die Möglichkeit die Beiträge vom Arbeitsamt übernehmen zu lassen? Diesen Monat beziehen wir noch Arbeitslosengeld 2. Zum Zeitpunkt der Forderung haben wir keine Unterstützung erhalten.
Über hilfreiche antworten würde ich mich sehr freuen.

MfG Dilk

Hallo,
da hattest du seiner Zeit bestimmt einen Arbeitsvertrag oder ähnliches, aus dem hervorgeht, wie es mit den Sozialversicherungsbeiträgen aussieht. Auf dieser Grundlage musst du dir wahrscheinlich diese Beitragsanteile von dem damaligen AG einklagen. Kläre dies am besten eingehend mit deiner KK ab.

Viele Grüße
ayro

Zunächst würde ich den AG befragen, ob er die Beiträge noch nachzahlt. Ansonsten würde ich den Weg zum Arbeitsamt gehen. Im letzten Fall würde ich mir eine Rechtsberatung suchen, wenn gar nichts mehr geht.

Hallo,
ich bin schon ein wenig verwundert das der Zoll bei Ihnen vor der Tür steht, da muss es doch im Vorfeld Mahnungen gegeben haben. So wie Sie es schildern
zahlt kein Amt diese Summe.
Wenn Sie im April und Mai 2012 eine Anstellung hatten nehmen Sie Ihren Arbeitsvertrag und gehen zur Krankenkasse. Beitragsschuldner ist der Arbeitgeber.
Gruß

DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
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Hallo Dilk,

ich würde da nicht lange rummachen, das was sich der AG geleistet hat ist schlichtweg -Betrug-, . Es gibt dafür sicher einen bestimmten Ausdruck wie z.B. Sozialbetrug oder so.
Das der Krankenkasse mitteilen, Ihre Zahlung damals der Krankenkasse nachweisen und den ehemaligen AG auffordern sofort nachzuzahlen incl. Säumniszuschläge etc. Sollte er nicht zahlen, ohne Zögern -Anwalt-Anzeige usw.

Mfg
-Leo!

Ich denke mal das Du da rechtlich gegen Deinen damaligen Arbeitgeber vorgehen musst.
Am besten Du gehst zu einem Anwalt und holst Dir kostenlose Rechtsauskunft.
Wenn Du einen Anwalt nimmst musst Du beim Anwalt gleich Prozesskostenhilfe beantragen, da Du ALG 2 beziehst und keinen Anwalt zahlen kannst.

Hallo,

100 %ig habe ich den Sachverhalt nicht verstanden. Ist der AG Insolvenz? Waren Sie in den besagten 2 Monaten in der Krankenversicherung freiwillig versichert (Einkommen > 4000 Eur mtl.)? Dann muss sich die Krankenkasse tatsächlich die Beiträge dirket vom AN holen. Sie habe ggf. beim Arbeitsamt einen Beitragsanspruch im Rahmen der Insolvenz.
Sofern Pflichtversicherung in der Krankenversicherung vorlag, verstehe ich den Fall nicht und es wäre ein klärendes Gespräch mit der Versicherung ratsam.

VG
OM

Hallo, ich verstehe die Frage nicht. Warst Du Arbeitgeber oder Arbeitnehmer während der gefragten Zeit? Als Arbeitnehmer kann nämlich keine Krankenkasse Pflichtbeiträge von Dir fordern, beitragspflichtig ist nur der Arbeitgeber - auf deutsch - Beitragsschuldner ist nur der Arbeitgeber.
MfG
Frankie

Hallo,
ja ich war in dieser Zeit Arbeitnehmer und bin dies immer noch. Auch bei der gleichen Firma.Versteh ich das jetzt richtig? Ist der Arbeitgeber verpflichtet dazu die Beiträge zu zahlen? Ich muss dazu sagen das ich nur geringfügig angestellt war, sprich, ich habe ca. 300 euro brutto verdient, aber trotzdem sozialabgaben bezahlt. Hatte das mit dem Arbeitgeber so ausgemacht.Macht das einen Unterschied? Jetzt verdiene ich mehr, für die gleiche Arbeit.( habe mehr Arbeitstunden) Bekomme ca.500 Euro raus.Ich kenn mich leider kaum aus mit dem Arbeitsrecht, Wie soll ich jetzt reagieren?

Danke für die Antwort !

ich habe der Krankenkasse schon Belege zugeschickt. Sprich, den Arbeitsvertrag und die Abrechnungen für April und Mai. Darin steht genau wieviel ich in die Krankenkasse bezahlt habe, aber nichts darüber, das der Arbeitsgeber etwas bezahlt hat.Ich hab daraufhin ein Schreiben der Krankenkasse bekommen,in dem steht, da ich nur geringfügig angestellt war, und der Arbeitgeber keine Beiträge gezahlt hat,halten sie an der Forderung fest.

MfG Dilk

Hallo,

der Arbeitgeber ist nicht in Insolvenz gegangen, Ich arbeite immer noch bei der gleichen Firma.Und ich habe die ersten Monate nur 300 Euro Brutto gehabt. Habe Sozialabgaben bezahlt, aber mein Arbeitgeber wohl nicht, was ja vor ein paar Tagen von der Krankenkasse bestätigt wurde. Also was kann ich jetzt machen? Der Arbeitgeber ist doch verpflichtet Beiträge zu zahlen,oder?

MfG Dilk

Hallo,

wenn ich dich richtig verstehe hat man dir die anteiligen Beiträge von dir abgehalten. Der AG hat seinen Anteil nicht bezahlt oder deine nicht weitergeleitet.
Das hast du schriftlich. Damit ist dein Chef derjenige der Sozialversicherungsbetrug begeht.

Geh zum Anwalt, sonst bist du aufgeschmissen.

ALG2 Bescheid und zum Amtsgericht einen Beratungsschein holen.

Gruß

Dass diese Antwort der Krankenkasse richtig ist, wage ich aber stark zu bezweifeln und habe das weder jemals gehört oder gelesen.
Kann es sein, daß es sich um eine Geringfügige Beschäftigung gehandelt hat und Sie sich freiwillig versichert hatten, dann wäre allerdings der zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag nicht auf dem Lohnzettel/Gehaltsabrechnung.
Frage: Wieviel Bruttolohn hatten Sie damals und für welchen Zeitraum?

MfG
-Leo!

Ich empfehle ein Gespräch mit der zuständigen GKV; diese weiß, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist.
Viel Glück
Doc

Hallo,
so langsam blicke ich einigermaßen durch. so wies aussieht hat mein Arbeitgeber mich in diesen zwei Monaten bei der Knappschaft angemeldet.Deswegen wurden auch keine Sozialabgaben bezahlt. Habe eben mit der Krankenkasse telefoniert. DIe Frau am Telfon hat mir einen „Tipp“ gegeben. Sie sagte es gibt ein neues Beitragsschuldengesetz…Kennen Sie sich damit aus?

MfG Dilk

Danke für die Antwort,

ich glaube ich habe den Fehler gefunden. Anscheinend hat mein Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt bei der Knappschaft angemeldet und deswegen auch keine Sozialabgaben bezahlt. Hatte eben ein Gesprach mit der Krankenkasse, und die Dame gab mir einen Tipp. Ich sollte mal nach dem vom 14.Juni neue Beirtragsschuldengesetz googlen. Das hört sich für mich doch endlich mal nach was positiven an soweit ich das verstehe. Kennen sie sich damit aus? Haben sie davon schon mal gehört? Ich bekomme jetzt einen Antrag auf Familienversicherung zugeschickt, und sie sagte ich solle mich beim Ausfüllen nach diesem Gesetz richten !!

MfG Dilk

Hallo,
ich stelle mir gerade die Frage, was die Anmeldung bei der Knappschaft mit der fehlenden Zahlung von Sozial-versicherungsbeiträgen zu tun hat. Wurden die Beiträge dorthin überwiesen oder wie ist das gelaufen? Das sollten Sie abklären, es geht ja auch um den späteren Rentenanspruch soweit genügend Beitragszeiten zusammen kommen. Sie sollten sich mit der "freundlichen"Dame bei Ihrer Kasse nochmals beraten, damit im Nachhinein nicht doch noch etwas auf Sie zu kommt.

VG
ayro

Also,
ich versuche ihnen das mal aufzulisten.

April Brutto 361,27 euro.
SV-Brutto 361,27 euro
AG-KV 46,74 euro
AG_RV 54,19 euro
Netto 354,04 euro
Auszahlung 277,77 euro

Mai Brutto 378,20 euro
SV-Brutto 378,20 euro
AG-KV 49,17 euro
AG-RV 56,73 euro
Netto 370,64
Auszahlung 446,91 euro

Juni
Brutto 694,67 euro
SV-Brutto 668,24 euro
AG-KV 50,71 euro
AG-RV 68,08 euro
AG-AV 10,42 euro
AG-Pflege 6,77 euro
AN-KV 52,87 euro
AN-RV 62,90 euro
AN-AV 9,62 euro
AN-Pflege 6,27 euro
Netto 563,01 euro
Auszahlung 473,05 euro

Juli
Brutto 519,67 euro
SV-Brutto 449,34 euro
AG-KV 37,94 euro
AG-RV 50,93 euro
AG-AV 7,80 euro
AG-Pflege 5,07 euro
AN-KV 31,71 euro
AN-RV 37,15 euro
AN-AV 5,68 euro
AN-Pflege 3,69 euro
Netto 441,44 euro
Auszahlung 531,40 euro

Diese 4 Abrechnungen hab ich mir gerade nochmal angeschaut. Ich blicke da nicht durch.Warum habe ich im April weniger ausgezahlt bekommen als ich Netto hätte kriegen müssen ? Und warum bekomme darauf die Monate mehr ausgezahlt als ich Netto verdient habe? Gibt es die Möglichkeit die Abrechnung mal überprüfen zu lassen? Irgendwas läuft da gewaltig schief glaube ich.

MfG DIlk

Hallo,

also…
1.Grundsatz: der ARbeitgeber ist immer BEitragsschuldner
2. Grundsatz: Sofern auf Deiner Abrechnung tatsächlich Beiträge abgezogen worden sind (ca.8 % Krankenversicherung und ca. 1 % Pflegeversicherung) darf die Krankenkass Dir nicht den AG-Anteil in Rechnung stellen
3. Sofern auf Deiner Abrechnung keine Anteile einbehalten worden sind, könnte es sich um einen Mini-Job handeln (Grenze bis 450 Eur.). Beim MIni-Job muß sich der Versicherte selbst um seine Beitragszahlung kümmern. Dafür hat er aber vom Brutto-Gehalt keine Abzüge.
VG
OM

Na, da hat sich Einer richtig Arbeit gemacht!.

Es tut mir leid, ich komme nicht drauf was Ganze sein soll. Vollkommen wirr. Ich meine, dass da nur der AG - bzw. das Lohnbüro oder der Steuerberater dieses Gewurschtel was absolut keinen Sinn macht, einigermaßen erklären kann.

Es tut mir leid-sowas habe ich die letzten 25 Jahre noch nie erlebt.

Ein schönes WE, hoffentlich.

MfG
-.Leo!