Hallo,
ich und meine Freundin sind vor knapp einem Jahr in eine Mietwohnung gezogen, die sich im Haus des Vermieters befindet. Bei Einzug haben wir Vertraglich vereinbart das die Küche die in der Wohnung ist (und dem Vermieter gehört) von uns übernommen wird und per Raten abgezahlt wird solange bis sie in unser Eigentum übergeht. In diesem Fall 4 Jahre.
Nun wollen wir aber doch sehr viel früher ausziehen als geplant und haben aber schon einen Teil der Küche bezahlt.
Der Vermieter möchte nun entweder den kompletten Restbetrag bevor er uns die Küche mitgibt oder er rechnet den bereits gezahlten Betrag an als „abnutzungs Gebühr“.
Wir können den rest Betrag momentan leider nicht auf einmal bezahlen.
Darf der Vermieter das bereits gezahlte Geld einfach so als „Abnutzungsgebühr“ einbehalten? ODer gibt es da eine andere Regelung?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.