Übernahme der Medikamentkosten

Guten Tag,

ich leide seit Jahren an Gicht so das ich monatlich 3 Medikamente im Wert von ca. 35,- € einnehmen muß.

Da ich Hartz 4 Empfänger bin können Sie sich vorstellen das der Betrag eine große Belastung für mich ist.

Besteht die Möglichkeit das daß Jobcenter die Kosten b.z.w. einen Teil der Kosten üernimmt.

Und gibt es ein entsprechendes Formular.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im vorraus.

Mit freundlichem Gru0

H.H

Hallo,
es KANN möglich sein, dass das Jobcenter diese Mehrkosten übernimmt. Du solltest DDich im Internet über die Voraussetzungen zum Erhalt von Mehrbedarf schlau machen. Zudem rate ich Dir an, Dir von Deinem Hausarzt eine Bescheinigung über Deine Krankheit ausstellen zu lassen.
Hast Du bei Deiner Krankenkasse einen Befreiungsantrag gestellt? Wenn nein, steht Dir dieser zu.
Grüße - Ernst

Hallo Eschri,

das mit dem HiobCenter kannste vergessen. Ich persönlich habe Schuppenflechte, weshalb ich regelmäßig auf die Sonnenbank muß. Natürlich wollen weder Aamt noch Krankenkasse die Kosten übernehmen. Du siehst, man wird quasi gezwungen, schwarz Arbeiten zu gehen, wenn man halbwegs über die Runden kommen will. Will mein Berater natürlich nicht hören, wenn ich diesbezüglich provokavive rhetorische Fragen stelle, was er denn glaube, woher ich das ganze Geld habe.

Doch bleiben wir bei deinen Gicht-Mitteln. Da du nix weiter über die Medikamente geschrieben hast, nehme ich an, daß es sich um sog. homöopatische Mittel handelt, die nicht verschreibunspflichtig sind. In diesem Fall hättest du Pech und könntest es nur übers Sozialgericht versuchen. Vielleicht wird bei dir eine Einzelfallentscheidung getroffen. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden sie dich indes an die Schulmedizin verweisen.

Anderenfalls, also wenn es sich um ‚normale‘ Medizin handelt, kannst du dich von der Rezeptgebühr befreien lassen, will sagen, alles über 80 Dinger zahlt ‚Vater‘ Staat für dich. Zusätzlich brauchst du natürlich eine Chronikerbescheinigung, sonst mußte den normalen Satz, also den doppelten zahlen.

Ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben.

LG und noch einen schönen Tag wünscht

Martin

Hallo!
Versuchen Sie erst einmal die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

Ein Formular gibt es nicht, also formlos beantragen, aber immer schriftlich mit Durchschlag.

Als zweites stellen Sie bei den Hartz 4 Typen einen Antrag auf Ihr/ein persönliches Budget.

Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem Anspruch auf Teilhabeleistungen (Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung), anstatt einer traditionellen Sachleistung oder Dienstleistung Geld oder in Ausnahmefällen Gutscheine zu erhalten. Sie können so theoretisch selbst entscheiden, wann welcher Dienst und welche Person die Unterstützung erbringen soll und diese als „Kunde“ unmittelbar selbst bezahlen.
Seit dem 1. Januar 2008 besteht in der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Diese Entwicklung ist maßgeblich geprägt durch das neue Rehabilitationsrecht (Sozialgesetzbücher I - XII mit Schwerpunkt SGB IX).
Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform für Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Rehabilitation (SGB IX, §17). Träger sind zum Beispiel die Arbeitsagentur (SGB III), die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) und die Sozialhilfeträger (SGB XII). Auch die Pflegekassen (SGB XI) und die Integrationsämter können Leistungen in der Form eines Persönlichen Budgets erbringen.
Inhaltliche Vorgaben und Regelungen über das Verwaltungsverfahren sind in § 17 SGB IX und in der Budgetverordnung (BudgetV) festgelegt.
Die Höhe des Persönlichen Budgets orientiert sich am individuellen Bedarf und soll die Höhe der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten. Durch die Leistungsform des Persönlichen Budgets soll das Wunsch- und Wahlrecht des behinderten Menschen gestärkt werden. Grundlage des Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen dem leistungsberechtigten Menschen (Budgetnehmer) und dem oder den Leistungsträger(n) (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt, Rentenversicherung, Integrationsamt). Sind mehrere Leistungsträger beteiligt, spricht man von einer „trägerübergreifenden Komplexleistung“.

§ 3 Verfahren
(1) Der nach § 17 Abs. 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zuständige Leistungsträger (Beauftragter) unterrichtet unverzüglich die an der Komplexleistung beteiligten Leistungsträger und holt von diesen Stellungnahmen ein, insbesondere zu
1.
dem Bedarf, der durch budgetfähige Leistungen gedeckt werden kann, unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 9 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,
2.
der Höhe des Persönlichen Budgets als Geldleistung oder durch Gutscheine,
3.
dem Inhalt der Zielvereinbarung nach § 4,
4.
einem Beratungs- und Unterstützungsbedarf.
Die beteiligten Leistungsträger sollen ihre Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen abgeben.

Unterstützt werden Sie ebenfalls durch die Artikel der UN- Konvention für Menschenrechte.

Tschüss

Hallo Eschri,

es gibt Mehrbedarfe für Krankheiten. Allerdings wird dieser Mehrbedarf nur bei verzehrenden Krankheiten gewährt. Dass man eine kostenaufwändige Ernährung benötigt, zählt nicht zu den Indikatoren einer verzehrenden Krankheit. Ich bin mir sicher, dass Gicht nicht zu diesen Krankheiten gehört.
Kostenerstattungen für Medikamente gibt es nicht. Dafür ist die Krankenkasse zuständig. Als Hartz IV-Empfänger muss man auch weniger zuzahlen - soweit ich weiß.
Beste Grüße
R.

Hallo,

In der Regel kann dass Jobcenter keine Bedarfe für regelmäßige Medikamenteneinnahme als Bedarf berücksichtigen. Als Empfänger von Arbeitslosengeld II und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie die Kosten, z.B. Die Rezeptgebühr usw. In Form von Belegen aufbewahren und am Ende des Jahres der Krankenkasse vorlegen. Haben Sie die persönliche Belastungsgrenze (1 oder 2 %) überschritten, erhalten Sie das zuviel bezahlte Geld von der Krankenkasse zurück.