Übernahme der Miete durch ARGE

Hallo ihr Lieben,
ich habe vor einigen Tagen einen weniger netten Anruf von meinem Vermieter erhalten wo er mir mitteilte das die ARGe meine Miete nicht bezahlt hat, bei mir auf dem Konot ist aber auch nichts eingegangen. Ich also bei der Arge angerufen und die haben mir doch glatt gesagt das mein Mietvertrag erst am 27.07 eingegangen wäre. Jetzt frag ich mich wo der gesteckt hat weil ich den anfang JUNI schon per Post dahingeschickt hatte.
Naja so weit so gut er ist da, aaaber mein Sachbearbeiter meinte doch glatt ich hätte momentan nur einen Anspruch von ca 25 euro weil ich ja noch mein ALG1 bekomme und angeblich die Kündigung meines letzten Nebenjobs ncht da angekommen ist…
Na juhu hab ich gedacht.
Was mir allerdings nach dem Telefonat eingefallen ist, ich habe im Mai eine Bescheinung bekommen das die Arge die hier üblichen 233,12 EUro+ entsprechende NEbenkosten zahlt. Meine Frage ist jetzt: können die das einfach so ändern? Weil der Sachbearbeiter hat doch ales geprüt bevor er mir die Bescheinigung ausgestellt hat. Kann ich die jetzt durch das schreiben darauf festnageln die Miete zu zahlen oder kann es sein das ich wegen dem ALG1 echt in die Röhre gucke und sehen muss wie ich meine Miete bezahle?

LG Julia

Hallo,

ist das Arbeitslosengeld im Juni hoch genug gewesen, wird das Arbeitslosengeld II nur anteilig gezahlt.
Da ich nicht weiß, was für eine „Bescheinigung“ Sie erhalten haben, kann ich leider nicht sagen, ob nun Anspruch auf die Übernahme der Mietkosten besteht oder nicht,

Gruß

Hallo,
danke erstmal für die schnelle antwort. Das ALG1 ist ja immer gleich hoch bei mir.
Das war ne Mietübernahmebescheinigung oder wie die heißt, das steht halt drin das die den hier üblichen KM von 233,12+ NK zahlen und das das direkt an den Vermieter gezahlt wird. Leider hab ich die bescheinigung meinem Vermieter gegeben ohne sie zu kopieren für mich, sonst könnte ich jetzt genau sagen wie die heißt…

Es gibt so einen Infozettel, auf dem steht, in welcher Höhe die Mietkosten übernommen werden können. Das ist keine verbindliche Zusage, ein Bescheid hingegen doch.
Sollte es sich bei dem Schreiben um einen Arbeitslosengeld II - Bescheid handeln, würde ich mich nochmals mit dem Sachbearbeiter in Verbindung setzen und nachfragen!

Zeig alle ArGe Unterlagen deinem Vermieter und zeige sie auch nochmal dem Sachbearbeiter. ALG 2 lehnt sich an ALG 1 an, das heißt, du hast einen Grundbedarf und wenn der nicht gedeckt ist, zahlt ArGe den Rest. Wenn du ausreichend ALG 1 kriegst, zahlt ArGe kein ALG 2.

Alles Gute,

Andi