Übernahme der Modernisierungskosten durch den Mieter

Bei Einzug in eine neue Wohnung wurde zwischen Vermieter und Mieter folgender Vertrag ausgehandelt: Die neue Badewanne zahlt der Vermieter, die Schönheitsreperaturen drum herum (Fliesenspiegel und Fugen) übernimmt der Mieter. Nun kam der Sanitärmensch mit einer zu großen Badewanne und stemmte das Mauerwerk weg, um die Wanne einzupassen. etwa 10cm Wand müssten also wieder hergestellt werden. Die Sanitärfirma fühlt sich nicht zuständig und der Vermieter verlangt jetzt die fachgerechte Herstellung der „Schönheitsreperaturen“. Der Mieter fühlt sich jetzt überrumpelt weil er nie mit einem derart großen Schaden durch den Einbau gerechnet hätte und Wannen überlicherweise in Styropor-Betten liegen, die einfach gefließt werden könnten.
Muss der Mieter dafür aufkommen?  

Hallo

Lies Dir mal durch, was i.A. unter „Schönheitsreparaturen“ zu verstehen ist:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schoen…
Mauerwerksarbeiten, Verputzarbeiten, Fliesenspiegel+Fugen fallen nicht unter Schönheitsreparaturen.

Es kommt also darauf an, was nun genau vereinbart wurde.
Falls vereinbart wurde, dass nur „die Schönheitsreparaturen drum herum“ durch den Mieter erledigt werden, dann bedeutet das: lediglich Tapezier- und Anstricharbeiten.

Grüsse Rudi

Hallo!

Schlauer Vermieter - dummer Mieter ?

Der Begriff „Schönheitsreparatur“ trifft weder auf Maurerarbeit noch auf Fliesenlegerarbeit zu. Wie man aus Mietverträgen wissen sollte, versteht man darunter typisch Malerarbeiten.

Man kann sich doch nur auf Eigenleistung einlassen, wenn man den zu erwartenden Umfang vorher klar erkennen kann.
Was hatte man erwartet, was durfte man aus der Altsituation erwarten, wie es nach Wannentausch ausehen wird ?
Was nicht abgesprochen ist, kann man nachher immer schwerlich als Grundlage verlangen.

Kein Wannenträger abgesprochen ?  Und nachher ist keiner verwendet worden ?

Wanne ist länger/breiter als alte ?  Das wäre ein Punkt. Bedeutet wohl, die alte Wannenabkleidung ist mind. an einer Seite(Schmalseite) abgebrochen und muss neu erstellt werden.

Das konnte man ja als Laie (Mieter) kaum absehen, folglich kann die Mehrarbeit nicht mit dem vagen Begriff „Schönheitsreparatur“ erfasst sein.

MfG
duck313

Ok im Vertrag steht Fliesen, Fugen und Mauer…

Der Mieter kannte offenbar nur die Version Styroporwannenträger und Kunststoffwanne. Das kostet auch nicht viel und wäre leicht weiterzuverarbeiten. Der Vermieter entschied sich für ein Emaile-Monster, blank. Frag sich nur, wie der Mieter den Wannenvorbau realisieren will. Man glaubt nicht, was Mieter alles mitmachen, wenn es um Wohnraum im Ballungsgebiet geht…

Frag sich nur, wie der Mieter den Wannenvorbau realisieren will. Man glaubt
nicht, was Mieter alles mitmachen, wenn es um Wohnraum im Ballungsgebiet geht…

Ist das Resignation oder Akzeptanz der Wirklichkeit? Dann frag ich mich allerdings, was die Anfrage hier überhaupt soll.

Es geht um eine einmalige Badmodernisierung bei Mieterwechsel. Vermieter und Neumieter kaspern dabei zwar vertraglich aus, wer welche Kosten übernimmt, reden aber sonst kein Wort über das ausgewählte Material und die Ausführung der Arbeiten.

Der Mieter kannte offenbar nur die Version Styroporwannenträger und Kunststoffwanne. :smiley:as kostet auch nicht viel und wäre leicht weiterzuverarbeiten. Der Vermieter entschied
sich für ein Emaile-Monster, blank.

Bösärtigkeit des Vermieters, um dem Neumieter möglichst viel Aufwand und hohe Kosten zu bereiten? Ich sag mal nein und vermute eher Gedanken- und Planlosigkeit. Und weil das auf Mieterseite ganz genau so war, kommt halt sowas von sowas.

Wie immer berät im Zweifelsfall der eigene Anwalt an Hand des exakten Wortlauts im Vertrag, und Mieter wie Vermieter dürfen sich vielleicht schon heute auf den Beginn einer wunderbaren Freundschaft freuen.

2 Like