Übernahme der Reisekosten

Hallo,
ich habe einen 11 Jährigen der Sohn der unter Epilepsie leidet (Behinderungsgrad 70%).
Nun müssen wir zu einer Spezialuntersuchung nach Stuttgart (wir wohnen in Berlin).Von meiner Ärztin habe ich schon gehört das die gesetzliche Krankenkasse die Reisekosten übernimmt.
Nun ist meine frage ob ich die Kosten auslegen muß und wieviel ich dann zurückerstattet bekomme.
Da wir kein Auto haben sind wir auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen und da ich mein Sohn nicht so eine lange DB Bahn fahrt zu muten mag( wer weiß ob die Bahn auch dann fährt :wink: ) würde ich gerne mit ihnen fliegen.
Weiß jemand ob wir fliegen dürf(t)en oder müssen wir mit der Bahn(das preiswerteste) fahren!?

VIELEN Dank für eure mühe.

Ganz liebe grüße aus Berlin

Hallo,

ob die Reisekosten nach Stuttgart übernommen werden können, steht m. E. noch nicht fest. Fahrkosten werden nur in bestimmten Fällen übernommen: Chemo- bzw. Strahlentherapie und dann, wenn jemand einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl, H hat. Ob Ihr Sohn diesen hat, kann ich nicht sagen. Auch wenn dieser vorliegt, werden Fahrkosten zur nächsten Behandlungsmöglichkeit übernommen. Ob das in diesem Fall Stuttgart sein muss, entscheidet letztendlich die Krankenkasse.

Erstattet werden letztendlich die Fahrkosten, die entstanden wären mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, also Bahn. Unter Umständen kann hier eine Ausnahme gemacht werden (falls der Schwerbehindertenausweis entsprechend vorliegt) und dies möglicherweise sogar günstiger ist (kann schon sein).

Am besten wäre, Sie setzen sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Mfg

Matthias

Hallo, princessin,

ich habe mich kurz kundig gemacht zu den Grundlagen der gesetzlichen KK.
Diese übernehmen die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse notwendig sind.
Wenn die Fahrkosten je einfache Fahrt 13,-€ übersteigen, werden die Kosten übernommen. Da die KK bereit ist die Fahrt zu zahlen, solltest du dich wegen der Flug- oder Bahnkosten mit einem Mitarbeiter aus der Leisungsabteilung in Verbindung setzen und dein Problem schildern. Setze die Kosten des Fluges gegen die der Fahrt mit der Bahn. Ev erstattet man man die Bahnkarte und du musst nur die Differenz tragen.
So weit ich weiß, gibt es Antragsformulare für diese Fahrten. Spreche doch auch das Thema bei der Ärztin an. Eventuell kann dein Sohn ja, wenn Sie es aus ärztlicher Sicht befürwortet, zusammen mit dir in einem Krankenwagen wegen zu befürchtende Epilepsie-Anfälle transportiert werden.
Viel Erfolg udn alles Gute für Euch
Schaddie

Hallo,

zunächst einmal ist entscheidend, ob es sich um eine ambulante oder eine stationäre Behandlung handelt. Außerdem müsste ich noch wissen, ob Dein Sohn sogenannte Merkzeichen (wenn ja, welche) in seinem Schwerbehindertenausweis hat. Davon ist abhängig, ob die Reisekosten überhaupt übernommen werden können. Mit diesen Infos kann ich Dir dann genaueres sagen.

Grüße

Ralf

Hallo,
ganz wichtig ist, dass die Transportkosten / reisekosten vorab bei der krankenkasse beantragt werden. hierfür ist eine ärztliche Verordnung notwendig, aus der das geeignete Transportmittel hervorgeht. sollte der arzt ein flugzeug verordnen ggf. sogar ein ambulanzflugzeug, wird die krankenkasse die Kosten übernehmen.

ausschlaggebend für die genehmigung der krankenkasse wird aber auch der umstand sein, ob das kind ambulantr oder stationär behandelt wird. bei einer stationären untersuchung werden die kosten in der regel ohne große probleme übernommen. bei ambulanten behandlungen kann es etwas schwieriger werden.
gruß
freineke

wir werden dort stationär behandelt…
er hat in seinem ausweis das merkzeichen „B“ drauf zu stehen.
danke für ihre mühe.
lg

wir werden dort stationär behandelt…
er hat in seinem ausweis das merkzeichen „B“ drauf zu stehen.
danke für ihre mühe.
lg

Hallo,

bei stationärer Behandlung übernimmt die Kasse grundsätzlich die Reisekosten. Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich bis zur nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeit. In diesem Fall sollte deswegen ein Arzt am Wohnort bestätigen, dass es sich bei Stuttgart um die nächstmögliche Behandlungsmöglichkeit handelt und eine Behandlung näher am Wohnort nicht möglich ist.

Grundsätzlich werden Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln vergütet. Auch hier gibt es die Möglichkeit, dass der Arzt bestätigt, dass aus MEDIZINISCHEN Gründen ein anderes Verkehrsmittel erforderlich ist, dann wird auch dieses bezahlt. Wird ohne medizinischen Grund trotzdem ein anderes erkehrsmittel als die Bahn gewählt, zahlt die Kasse nur den Betrag, den das Bahnticket gekostet hätte. Wenn man aber einen günstigen Flug erwischt kann es sogar sein, dass man fliegen kann, ohne draufzuzahlen.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Falls noch Fragen bestehen, einfach nochmal kurz melden.

Grüße

Ralf

Die Frage ist hoffenltich nicht dein Ernst… nein, es werden keine Flugkosten erstattet (auch kein Privatjet oder Hubschrauber:wink:) … Bahn 2. Klasse… also ganz normale Bahnreise.

Gruß, Christian

Fliegen auf Kosten der Krankenkasse

Hallo,
Ihre Frage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, weshalb ich leider nicht weiterhelfen kann.
Freundliche Grüße, Elmar Pratsch

Die Krankenkasse kann grundsätzlich nur die Fahrkosten zu der nächstgelegenen geeigneten Behandlungstätte Erstatten und dann auch nur die Fahrkosten für das medizinisch notwendige Transportmittel.-> Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse VORHER damit diese Prüfen kann ob dies die nächstgelegene geeignete Behandlungsstätte ist (voher Genehmigung der Fahrkostenübernahme beantragen), sonst kürzt die Krankenkasse wohlmöglich zur Charite oder nach Dresden die Fahrstrecke.

Der Sohn leidet an Epilepsie und anderen Erkrankungen und soll dann noch fliegen??? Ich kann nur bei einen unserer Flüge sagen, dass da eine ältere Dame mitten im Gang umgekippt ist-> also am besten mit Ärztin sprechen ob Flug eine Option für Ihren Sohn ist.

Die Krankenkasse erstattet das preiswerteste Transportmittel, fahren dürfen Sie aber grundsätzlich mit jedem Transportmittel.