Übernahme der Schadenfreiheitsklasse

Guten Morgen,

ich bin mit 27 ein recht später Fahranfänger - aber lieber spät als nie.

Ich werde mir nun in den nächsten Wochen ein Fahrzeug zulegen und muss dieses ja auch versichern lassen.
Als Fahranfänger steige ich ja mit 0% ein und habe somit bei Fahrzeugen wie Ford Fiesta, Opel Astra, VW Passat einen Versicherungsbeitrag von knapp 1700€ im Jahr.

Nun habe ich gehört, dass man die SF-Klassen von jemanden übertragen lassen kann.

Daher folgende Frage:
Meine Mutter ist bei ca. 50-60%, fährt seit guten 8 Jahren nicht mehr Auto und hat auch kein eigenes Fahrzeug mehr angemeldet. Sie ist Anfang 60 und möchte auch nicht mehr Auto fahren.

Ist es irgendwie möglich, dass sie mir ihre Prozente überschrieben werden? Und wenn es möglich sein sollte - wie funktioniert das dann?

Viele Grüße

Flo

Hallo,

Du kannst Dir maximal die schadensfreien Jahre übertragen lassen, die Du Dir selber hättest Erfahren können. Wenn Du also mit 27 dem Führerschein gemacht hast, gibt es nichts zu übertragen. Hier wäre es wohl sinnvoller, wenn das KFZ über die Mutter versichert wird.

Gruß
CM

Hallo, wir hatten das gleiche Problem.
Unsere Lösung, das Auto läuft auf den Namen meiner Tochter,
aber unter meinem Namen wurde es versichert.

Aber unter 80 % ging nicht, nach einem halben Jahr unfallfreies Fahren wird man aber runtergestuft.
Ob es in deinem Fall, Versicherung übernehmen, geht weiß ich nicht.
Wenn du magst, schick ich dir p. mail meinen Favoriten, habe viel Geld gespart.
Liebe Grüße

Meine Mutter ist bei ca. 50-60%, fährt seit guten 8 Jahren
nicht mehr Auto und hat auch kein eigenes Fahrzeug mehr
angemeldet.

Hier ist zu prüfen, ob der SFR nicht eventuell sogar schon verfallen ist. Du solltest aufjedenfall mit der Versicherung deiner Mutter sprechen, ob man diesen noch reaktivieren kann und dann versicher das Auto unter dem Namen deiner Mutter. Das wird viel günstiger, als jede 80% (SF2 Zweitwagen) Regelung o.ä.

Hi,

hinzu kommt, dass die meisten Versicherer eine Übertragung nur innerhalb von 6 Monaten (manche 12 Monate) nach Stilllegung eines Vertrages durchführen. Aber soweit müssen wir ja garnicht gehen, Cassis hat es ja schon beschrieben, dass nichts anrechenbar ist. Also, Fzg. auf die Mutter (zulassen und) versichern.
Grüße
Mike

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Hier ist zu prüfen, ob der SFR nicht eventuell sogar schon
verfallen ist. Du solltest aufjedenfall mit der Versicherung
deiner Mutter sprechen, ob man diesen noch reaktivieren kann
und dann versicher das Auto unter dem Namen deiner Mutter. Das
wird viel günstiger, als jede 80% (SF2 Zweitwagen) Regelung
o.ä.

Hi,
es gibt Versicherer, die mit Originalbescheinigung den SFR auch nach mehr als 7 Jahren anerkennen.
Gruß Keki

Hallo,

danke für Eure Antworten.

Mal schauen, wie ich das dann am Ende umsetze. Im Endeffekt habe ich die erste Zeit ja nur eine Geldersparnis.

Vielen Dank.

Gruß

Flo

Da du über 23 bist sehe ich als einfachste Methode, falls Mama oder Papa noch ein Auto besitzen, dein Auto als Zweitwagen auf Mutter oder Vater anzumelden.
Das sind dann SF 2 85% (wenn Erst und Zweitwagen bei dem gleichen Versicherungsunternehmen laufen), Mutter oder Vater wird Versicherungsnehmer und du kannst Halter werden und bekommst somit Knöllchen und Punkte :wink:

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Da du über 23 bist sehe ich als einfachste Methode, falls Mama
oder Papa noch ein Auto besitzen, dein Auto als Zweitwagen auf
Mutter oder Vater anzumelden.
Das sind dann SF 2 85% (wenn Erst und Zweitwagen bei dem
gleichen Versicherungsunternehmen laufen), Mutter oder Vater
wird Versicherungsnehmer und du kannst Halter werden und
bekommst somit Knöllchen und Punkte :wink:

Ja was jetzt? Auto auf „Mutter oder Vater anmelden“ oder „du kannst Halter werden“???

Ne, was ich sagen möchte ist, dass viele VR die SF 2 Regelung bei einem abweichenden Halter (ABH) nicht gewähren.

Grüße
Mike

Da du über 23 bist sehe ich als einfachste Methode, falls Mama
oder Papa noch ein Auto besitzen, dein Auto als Zweitwagen auf
Mutter oder Vater anzumelden.
Das sind dann SF 2 85% (wenn Erst und Zweitwagen bei dem
gleichen Versicherungsunternehmen laufen), Mutter oder Vater
wird Versicherungsnehmer und du kannst Halter werden und
bekommst somit Knöllchen und Punkte :wink:

Ja was jetzt? Auto auf „Mutter oder Vater anmelden“ oder „du
kannst Halter werden“???

Mutter oder Vater VN, Sohn Halter, glaube das sollte man aus meinem Beitrag aber auch erschließen können.

Ne, was ich sagen möchte ist, dass viele VR die SF 2 Regelung
bei einem abweichenden Halter (ABH) nicht gewähren.

Aus Erfahrung weiß ich das viele VR das anbieten. Vorraussetzung ist aber oft, dass Halter der Sohn oder die Tochter ist.

Grüße
Mike