da mir mein Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung stellt habe ich im Rahmen meiner Scheidung 2009 meiner Ex Frau das private Auto überlassen und ihr meine SF-Rabatte gegeben.
Damals versicherte mir der VS-Vertreter das ich, sollte ich mir einen privaten PKW zulegen müssen, innerhalb von 7 Jahren die Möglichkeit hätte meine Rabatte zu nutzen. Nun wurde ich arbeitslos und muß mir einen PKW zulegen. Auf Nachfrage bei dem VS-Mitarbeiter sagte er mir ich könne die Rabatte nicht mehr bekommen. Er würde aber versuchen eine Sondereinstufung ( ca. 85% ) für mich zu bekommen.
Ich finde das ganze eine große S… und frage mich ob das alles rechtens ist ??
Man kann seinen eigenen SFR natürlich nur „wiederbekommen“, wenn er nicht an andere Person abgetreten wurde.
Entscheidend ist: was verbirgt sich hinter „…ihr meine SF-Rabatte gegeben…“?
Erfolgte es in Form eine SFR-Übertragung mit Formular? Dann müßte eine Re-Übertragung auf selbem Weg erfolgen - vorausgesetzt die Ex-Frau macht das mit.
Erfolgte es nur in „Zur-Verfügungstellung“, d. h. du bist weiterhin SFR-Berechtigter? Dann ist einfach, den SFR zurück zu holen.
Ich würde mal den Vertreter fragen, wie seine damalige Aussage heute zu bewerten ist
Grundsätzlich ist die Aussage richtig, dass eine eigene Versicherungszeit innerhalb von 7 Jahren wieder berücksichtigt werden kann.
Wird eine Versicherungszeit jedoch an eine andere Person abgegeben, ist diese für einen selbst nicht mehr anrechenbar, da eine doppelte Berücksichtigung nicht möglich ist.
Auch das „Hin- & Herschieben“ von Versicherungszeiten zwischen 2 Personen ist an sich nicht vorgesehen. Allerdings besteht hier evtl. die Möglichkeit - als Ausnahme und mit Entgegenkommen der entsprechenden Versicherung - dass die Versicherungszeit von der Ex-Frau zurückübertragen wird. Bedingungsgemäß ist das gewöhnlich nicht vorgesehen, wird jedoch teilweise praktiziert. Allerdings ist es hier so, dass die Ex-Frau auf die Versicherungszeit verzichten muss. Das bedeutet, sie steht demnach ohne Versicherungszeit da und müsste neu anfangen.
Wenn Ihre Ex-Frau Ihnen die SF-Klasse wieder zurücküberträgt, können Sie sie natürlich nutzen.
Eine andere Möglichkeit wäre, Sie lassen sich von Ihrem Arbeitgeber bescheinigen, wieviele Jahre Sie den Dienstwagen unfallfrei gefahren haben.
Möglichkeit 3: Sie melden den neuen PKW als Zweitwagen an (vorausgesetzt, es gibt schon einen in Ihrem Haushalt), dann kann man je nach Gesellschaft schon bei ca. 60% beginnen.
Wenn Sie Ihrer Exfrau den Rabatt abgetreten haben, dann haben Sie leider keine Chance mehr. W wie weg…
Da sind Sie damals nicht gut beraten worden von Ihrem Vertreter! Sie haben im guten Glauben unterschrieben und stehen jetzt dumm da. Falls Sie eine Rechtsschutz haben, dann sollten Sie einen Anwalt konsultieren.
ganz klare Falschaussage des Vertreters, sofern der Versicherungsvertrag 2009 auch auf die Frau lief. Denn dann wurde der Rabatt übertragen und kann nicht einfach wieder zurück geholt werden!