Liebe/-r Experte/-in,
unter welchen Bedingungen ist das Jobcenter bereit, die Abstandszahlung (konkret 500 €) für eine neue Wohnung zu übernehmen?
Danke.
Thomas
Liebe/-r Experte/-in,
unter welchen Bedingungen ist das Jobcenter bereit, die Abstandszahlung (konkret 500 €) für eine neue Wohnung zu übernehmen?
Danke.
Thomas
Hallo
kommt darauf an, was unter „Abstandszahlung“ zu verstehen ist. Soll (Einbau-) Mobiliar vom Vormieter übernommen werden ? Wenn man Anspruch auf nötige Erstausstattung hat,kann man das entsprechend beantragen (im Voraus und nachweislich schriftlich).
Siehe dazu auch hier, Punkt „Erstausstattung“ (darin die pdf-Broschüre ab Seite 35 bzw. 47a.
http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Ein TV-Gerät gehört mittlerweile nicht mehr zur nötigen Erstausstattung; lt. Bundessozialgericht sollen die Jobcenter dafür aber ggf. ein Darlehn gewähren.)
LG
Hallo,
was genau verstehst du unter einer Abstandszahlung?
Gruß