Übernahme des Elternhauses - Geschwister abfinden

Guten Tag zusammen,

ich habe mal eine Frage und eine nicht so leichte Situation.

Angenommen ein Ehepaar E beabsichtigt, an Ihrem Elternhaus an- und umzubauen.
Nun hat sie noch zwei Brüder B, die entsprechend dafür vorher abgefunden werden sollen.
Ziel ist es, dass reiner Tisch gemacht wird und nicht in 20 Jahren noch jemand kommt und Ansprüche stellt.

Ein Gutachten des aktuellen Hauses / Grundstücks liegt vor. Dieses hat den Verkehrswert 135.000 ergeben. Auf Basis dieses Wertes soll nun eine Abfindung ermittelt werden.
Es sind aber noch Schulden auf dem Haus. Verkehrswert abzgl. Schulden ergeben eine ca. - Summe von 40 - 50 TEUR.

Ziel von E ist es nun, die Brüder B vernünftig abzufinden.

E möchte sich jetzt mit B zusammen setzen und dabei ein paar Vorschläge unterbreiten, wie man dieses handhaben könnte.
U. a. wie E im Pflegefall der Eltern das Haus nicht verpfänden muss und Erbschaftssteuer minimiert wird.

Vorschlag wäre:
Die Eltern überschreiben E das Haus, zahlen weiter Ihre Hypothek ab und wohnen mietlos bei E.
Im Todesfall übernimmt E die verbleibenden Verbindlichkeiten.
B bekommen jeweils jeder 5.000 EUR und tragen somit kein Risiko im Falle eines Frühzeitigen Todes, für das Haus aufzukommen.
Damit erlischen alle anderen Ansprüche.

Ist dieser Vorschlag OK? Oder nicht durchsetzbar.
(Geldsumme OK oder zu hoch/niedrig?)

Hat jemand vielleicht einen anderen / besseren Vorschlag?

Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,
ich sehe die Rechtsfrage mal darin, was fällig wäre, wenn die Eltern ein Testament aufsetzen, in dem sie das Haus an E vermachen, sonst nichts besitzen und hypothetisch sofort drauf beide versterben.
In diesem Fall stünden den beiden Bs je ca. 15000 Euro als Pflichtteil (nur die genannten Schulden eingerechnet, sonst nichts) zu.
Wie man ein Wohnrecht und evtl. zu leistende Pflege etc. anrechnet, hängt von vielen Faktoren, vor allem von der Lebenserwartung der Eltern, ab.

Cu Rene

Hallo René,

danke für deine Antwort.

Die Frage, auf die abgezielt wird besteht darin: was kann E jetzt machen um B auf vernünftige Weise abzufinden und für die Zukunft keine unerwarteten Überaschungen zu erhalten, falls die Eltern sterben sollten.

Sprich:
Abfindung
Überschreiben des Hauses / Schenkung
Wohnrecht / Kein Wohnrecht

Wie sollte E vorgehen um für alle Parteien die bestmögliche Lösung zu finden, welche Optionen stehen offen.
Eine Zugrundelegung des Wertes NACH Tod der Eltern soll es nicht geben!

Übernahme des Elternhauses - Geschwister abfin
Guten Tag,

Nun hat sie noch zwei Brüder B, die entsprechend dafür
vorher abgefunden werden sollen.
Ziel ist es, dass reiner Tisch gemacht wird und nicht in 20
Jahren noch jemand kommt und Ansprüche stellt.

Ein Gutachten des aktuellen Hauses / Grundstücks liegt vor.
Dieses hat den Verkehrswert 135.000 ergeben. Auf Basis dieses
Wertes soll nun eine Abfindung ermittelt werden.
Es sind aber noch Schulden auf dem Haus. Verkehrswert abzgl.
Schulden ergeben eine ca. - Summe von 40 - 50 TEUR.

Ziel von E ist es nun, die Brüder B vernünftig abzufinden.

E möchte sich jetzt mit B zusammen setzen und dabei ein paar
Vorschläge unterbreiten, wie man dieses handhaben könnte.
U. a. wie E im Pflegefall der Eltern das Haus nicht verpfänden muss

Das versteh ich nicht. Ich würde sagen, davor schützen erstmal ausreichende andere Finanzmittel.

und Erbschaftssteuer minimiert wird.

Dazu ist eine Übertragung bei Lebzeiten durchaus gut geeignet

Vorschlag wäre:
Die Eltern überschreiben E das Haus, zahlen weiter Ihre

wessen?

Hypothek ab und wohnen mietlos bei E.

Das bedeutet dann doch aber, dass die Eltern letztlich weiter die Verbindlichkeiten tilgen, die nach Übertragung des Hauses nun bei E liegen müssten?

Im Todesfall übernimmt E die verbleibenden Verbindlichkeiten.

Aua… das heißt sie übernimmt die Verbindlichkeiten gar nicht, sondern bekommt nur das Haus und hat im Todesfall das Risko, dieses zum Verkehrswert zu veräußern und ca 45tsnd übrig zu haben?!

B bekommen jeweils jeder 5.000 EUR und tragen somit kein
Risiko im Falle eines Frühzeitigen Todes, für das Haus
aufzukommen.

Haben aber auch nicht die Aussicht, dass die Eltern ihnen ein Haus weiter abbezahlen.

Damit erlischen alle anderen Ansprüche.

Ist dieser Vorschlag OK? Oder nicht durchsetzbar.
(Geldsumme OK oder zu hoch/niedrig?)

Durchsetzbar ist fast alles, worauf man sich einigt, allein die Summe von 5.000 scheint mir nicht nachvollziehbar.

Hat jemand vielleicht einen anderen / besseren Vorschlag?

Als erste Idee:
E bekommt jetzt ca. 45.000, das ist entsprechend zu teilen bzw. auszugleichen.
E hat in 30 Jahren die Hütte für sich allein (bekommt vereinfacht gesagt, also in 30 Jahren nochmal 80.000).
Eine entsprechend abgezinste Ausgleichzahlung (je nach Zinssatz) könnte jetzt bei 32.000 liegen. Auch diese wäre zu teilen.

Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Nch meiner groben Kalkulation kriegt also jeder der Brüder eher 25’ als 5.000. Das zumindest als erste objektive Bewertung der Zahlen. Jetzt kann man sich Gedanken über Zinssatz, Risiko des Pflege- oder Todesfalls oder Kreditlaufzeit machen…
Vielleicht auch über die tatsache, dass der eine sein Bargeld bei sich hat und der andere „die Eltern hüten muss“… :smile:

LG, der Kater

Hallo Kater,

wahrscheinlich habe ich das Detail vergessen:

E baut beim Haus an und um und nimmt dafür eine eigene Hypothek auf.
Selbstverständlich führt E auch die Modernisierungsmaßnahmen durch, die das Haus im Ganzen betreffen, wodurch die Eltern natürlich auch von partizipieren.
Also die Eltern bezahlen nicht das Haus für E ab, sondern nur den Teil, welcher Ihre Hypothek betrifft.

Hallo,

bei solchen Geschichten gibt es zu viel individuelle rechtliche und steuerliche Fragen, und die finanziellen Risiken sowie das Risiko eines dauerhaften zerstreitens der Familie ist einfach zu groß, als dass man sich hierbei auf irgendwelche mehr oder weniger qualifizierten Forumsbeiträge verlassen sollte. Geht gemeinsam zu einem spezialisierten Anwaltskollegen, der ggf. auch noch einen Steuerberater hinzu zieht, und tragt dem den konkreten Sachverhalt im Detail und Eure Vorstellungen vor. Er wird dann vernünftige Vorschläge machen können. Um Zahlen zu nennen, braucht er dafür z.B. auch selbst erst einmal diverse Zahlen. Dazu gehört auch, dass man sich nicht isoliert mit dem Thema Immobilie, sondern mit der gesamten Nachlassgeschichte beschäftigt, was oft vergessen wird.

Eine ordentliche Beratung in solchen Sachen zieht sich über einige Stunden hin, kostet insoweit ein paar Hunderter, sorgt dann aber auch dafür, dass alle Beteiligten hinterher ruhig schlafen und sich auch in Zukunft in die Augen sehen können.

Gruß vom Wiz

Hi, geh zum Anwalt oder Notar u. lass Dich ausführlich beraten.
5000.-€ für jeden Bruder ist jedenfalls schon mal ein nicht zu akzeptierender Witz!
Was machste bei einer Schenkung/Überschreibung an Dich und d. Eltern sterben innerhalb von 10 Jahren? Dann haben beide Brüder immer noch einen Pflichtteilausgleischanspruch.
Alles viel zu komplizeirt u. den Rahmen eines Forum sprengend.
MfG ramses90.

Hallo,

wahrscheinlich habe ich das Detail vergessen:

E baut beim Haus an und um und nimmt dafür eine eigene
Hypothek auf.

Das halte ich nicht für relevant, es geht um die Hütte, wie sie jetzt ist und was sie wert ist, ob E auf eigene Kosten noch einen Mehrwert schaffen will, kann den Brüdern egal sein.

Selbstverständlich führt E auch die Modernisierungsmaßnahmen
durch, die das Haus im Ganzen betreffen, wodurch die Eltern
natürlich auch von partizipieren.

Auch das kann den Brüdern egal sein

Also die Eltern bezahlen nicht das Haus für E ab, sondern nur
den Teil, welcher Ihre Hypothek betrifft.

Aber es geht doch um das haus, welches momentan den Eltern gehört und nun an E übertragen werden soll. A gehört dann das haus (mit entsprechend selbst erreichteten Anbauten) und die Eltern tragen die Hypothek. Der wirtschaftliche Vorteil ist doch glasklar erkennbar. Wenn E fair sein will, müssen die Brüder auch dafür ausgeglichen werden.

An meiner überschlägigen Kalkulation (modifizierbar durch Zinssatz, Inflation, Risikoabschätzung, Vor- oder Nachteil, die Eltern bei sich zu haben) ändert sich durch die zusätzlich vorgebrachten Details nüchtern erst mal gar nix. dass E vor der Investition in den Anbau Tatsachen und Planungssicherheit schaffen möchte, ist völlig korrekt, nur stehe ich zu meiner Kalkulation… :smile:

Der Kater

E hält sich für ganz schön bauernschlau…
Erbschaftssteuer fällt für Kinder bei der Erbsumme gar nicht an - also ist das Argument nichtig.

Und mit einem Angebot von 5000 € bräuchte E sich bei der Konstellation mit gar nicht an den Tisch setzen - ich würde nicht zustimmen und es wäre zudem ne Menge Porzellan zerbrochen, weil ich das Gefühl hätte, da will mich jemand über den Tisch ziehen. Nach so einem Angebot wäre ich bei jedem weiteren Angebot sehr skeptisch…

Nur so als guter Rat…

Wendy

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