ich habe eine Frage zum möglichen Handling folgenden Falls:
Eine Ehepaar (64 und 68 Jahre) ist verschuldet. Es liegen u.a. durch einen Hauskauf ca. 50.000 EUR Schulden vor. Die monatlichen Raten können kaum bezahlt werden, seit beide Rentner sind. Die Tochter, die das Ehepaar bei Bedarf finanziell in der Vergangenheit immer wieder unterstützt hat (ca. 10.000 EUR im Jahr, seit etwa 3 Jahren) möchte nun den Eltern unter die Arme greifen.
Ihr schwebt folgendes vor: Übernahme zweier Kredite (ein Bauspardarlehen und ein gewöhnlicher Kredit) i.H.v. ca. 15.000 EUR. Ein weiteres, noch etwa 10 Jahre laufendes Bauspardarlehen können und möchten die Eltern weiter bedienen. Die Eltern möchten das Geld nicht ohne Gegenleistung annehmen. Daher möchten Sie der Tochter das Haus überschreiben (sofern dies aufgrund des noch laufenden Bauspardarlehens vertraglich möglich ist) oder im Gegenzug verkaufen.
Nun stellen sich folgende Fragen: Welche Variante ist rechtlich und steuerlich besser, Schenkung oder Verkauf (beides mit Einrichtung eines lebenslangen Wohnrechts)? Wie kann vermieden werden, dass die Geschwister im Erbschaftsfall Ansprüche erheben können? Mit welchen Kosten (Notar etc.) muss in etwa gerechnet werden?
Hoffe, es kann mir jemand einen Tipp zu dem Sachverhalt geben. Vielleicht habe ich ja noch die ein oder andere Fragestellung vergessen, die relevant ist.
Also ich bin kein Ass in diesem Gebiet und leider kann ich nur bedingt Anhaltspunkte geben.
Prinzipiel währe eine Schenkung Teurer als ein Kauf, sofern eine Gewisse Summe überschritten wird. Problem ist, bei einer Schenkung schätzt das Finanzamt den Wert des Grundstücks und je nach Wohnlage etc, kann dies sehr teuer werden.
Bei einem Kauf, besteht die Möglichkeit, das Grundstück samt Haus unter dem Wert zu verkaufen. Das Ehepaar hat also die Möglichkeit zu sagen, nein, wir wollen lediglich 75% des Hauswertes. Das Finanzamt kann daraufhin auch nur die Steuern erheben für eben jene 75%. Die abfallenden Steuern währen somit geringer als bei einer Schenkung.
Gleichzeitig ist aber das Problem gegeben, die Banken müssen einer Umschuldung zustimmen. Kollanzsache.
Was bei einer erfolgreichen Übernahme jedoch garantiert ist, die Geschwister der Tochter haben kein Anrecht mehr auf eine Ausgleichszahlung, da es defakto der genannten Tochter gehört. Wohnrecht auf Lebenzeit gilt ja auch nur solange, wie eben jenes Ehepaar lebt. Danach ist alles erloschen und man kann mit dem Haus tun und lassen was man will.
Wenn das Haus nicht umgeschrieben werden kann, so haben die Geschwister das Recht auf den Mindestsatz für Erben. Vorteil hierbei, bei nichtverkauf des Hauses und erbschaftsannahme müssten auch diese für die Kredite gerade stehen und würden im ersten Moment finanziell belastet. Bei Hausverkauf währe wiederum zuerst die Schulden ab zu bezahlen und der Rest wird Anteilsmässig aufgeteilt.
Ich hoffe es bietet nen Anhaltspunkt. Die Informationen können auch nicht exakt der Tatsache entsprechen, sollten aber weitgehenst in etwa dem entsprechen, was in der realität der Fall ist.
so eine Geschichte kann man hier im Forum nur grob anreißen, denn man muss sich den Sachverhalt deutlich intensiver erarbeiten, als das aus so einer Schilderung hier der Fall ist. Da muss eine Lösung unter Beteiligung eines spezialisierten Anwaltskollegen und/oder Notars her. Und letztendlich muss dass ohnehin alles notariell gemacht werden.
Zu berücksichtigen ist zunächst mal, dass Erbe nur werden kann, was unter dem Strich nach Abzug aller Verbidlichkeiten am Ende übrig bleibt, und nur auf dieser Basis können dann Pflichtteilsansprüche bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden, wenn sich jemand durch eine Schenkung benachteiligt sieht. D.h. wenn jetzt eine belastete Immobilie übernommen wird, dann würden sich Ansprüche der Geschwister auch nur auf den tatsächlich übernommenen Wert beziehen.
Eine Lösungsvariante könnte - mit allen Vorbehalten aufgrund der eingeschränkten Sachverhaltsdarstellung - der Abschluss eines Erbvertrages mit allen Beteiligten sein, wonach ein Erbe das Haus überschrieben bekommt (wobei er selbst dieses dann weiter finanziert, und damit die Eltern dann die belastende Finanzierung los sind). Man schaut sich an, was netto damit dann an tatsächlichem Wert übertragen wird, und finanziert gemäß diesem Wert dann Ausgleichszahlungen an die Geschwister, die das Haus nicht bekommen. Zudem nimmt man eine Regelung auf, dass alles was nach dem überlebenden Elternteil noch übrig ist, wieder zu gleichen Teilen an die Geschwister geht.
Das ist die sauberste und auf Konfliktvermeidung angelegte Variante (BTW: Steuern fallen dabei keine an!)
Wenn das Kind schon im Brunnen ist, und die Familie zerstritten ist, kann man es natürlich auch drauf ankommen lassen. D.h. Haus wird ohne Beteiligung der anderen Geschwister überschrieben. Eltern sehen zu, dass sie am Ende der Zeit möglichst kein Vermögen mehr hinterlassen, weil dies zuvor immer schön langsam und BAT als Aufwendungsersatz/Anstandsschenkung an die Hausübernehmerin gegangen ist. Und die schafft sich damit ein Polster um die dann vermutlich gegen sie geltend zu machenden Pflichtteilsergänzungsansprüche (sollte der Erbfall binnen 10 Jahren eintreten) hiervon abdecken zu können. Nach zehn Jahren ist das Thema dann eh gegessen.