hi pete,
Hallo Snowbee,
vielen Dank für die ausführliche Antwort - von Dir habe ich mehr erfahren, als von meinem Steuerberater (sollte ich den vielleicht rausschmeißen?)
vorweg, wenn du eine AG führen, leiten, „besitzen“ willst,
dann solltest du schon mal das AktG gelesen haben,
klar, werde ich noch machen…
dort steht
zb. geschrieben, das der vorstand einer AG auch aus einer
person bestehen kann und das der aufsichtsrat min. 3 personen
enthalten muss oder mehr, dann aber durch 3 teilbar sein soll.
dürfen eigentlich miteinander verwandte Personen im Aufsichtsrat sitzen? Oder Eheleute Vortstand und einer vom Aufsichtsrat sein?
nächstes: du übernimmst also eine kapitalgesellschaft mit
folgend verkürzt dargesteller bilanz:
AKTIVA
AV 00 TDM
UV 20 TDM
PASSIVA
EK 100 TDM
verlustvortrag -80 TDM
FK 0 TDM
richtig?
ja
nun frage ich mich, was wiegt schwerer: gründungskosten oder
die angst vor der bevorstehenden insolvenz?
Gründungskosten liegen ja bei ca. 5 - 10 TDM. Angst vor Insolvenz -> Du meinst, weil die 20 TDM, die derzeit auf dem Firmenkonto liegen, ganz schnell weg sind? Da sehe ich kein Problem, die Firma wird recht schnell Gewinne bringen (habe bereits jetzt eine Firma (GbR), die dann in diese AG einfließt).
oder willst du
eine kapitalerhöhung folgen lassen, das die AG wieder liquide
wird?
wenn’s sein muß, kann ich ja der AG ein Kredit geben (aus eigenen Mitteln), aber, wie gesagt, das wird nicht erforderlich sein
ich meine, von irgendwas muss auch was bezahlt werden
und wenn die kapitalgesell. ersteinmal mehr verluste vor sich
rumschiebt (ob die steuerlich relevant sind zeigt sich
später), dann
ist die insolvenz nah. wenn dann nicht genug liquide mittel
vorhanden sind, kann man leicht von insolvenzverschleppung
sprechen!
Weißt Du übrigens, ab welchem Betrag auf dem Konto man von Verschleppung sprechen kann/muß?
also, ich gehe fest davon aus, das du auch so oder so noch
etwas kapital einbringen musst.
nein (eher umgekehrt werde ich ein paar Sacheinlagen einbringen und mir dann von der AG auszahlen lassen, z. B. Computer)
entweder als EK oder als
darlehen an die gesellschaft, also wo bleiben da noch viele
vorteile?
man spart die Gründungskosten, die nicht gerade gering sind. Außerdem muß ich nicht die 100 TDM einzahlen… Klar, diese würde man später dann für Investitionen verwenden können, doch das vereinfacht die Sache trotzdem…
gewerbeverlust nur im folgejahr abziehbar, wenn
a) unternehmensidentität UND (GewStR 67)
b) unternehmeridentität vorliegen (GewStR 68)
a = "daß der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb
identisch ist mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahr der
Entstehung des Verlustes bestanden hat. Dabei ist unter
Gewerbebetrieb die ausgeübte gewerbliche Betätigung zu
verstehen. Ob diese die gleiche geblieben ist, ist nach dem
Gesamtbild zu beurteilen, das sich aus ihren wesentlichen
Merkmalen ergibt, wie insbesondere der Art der Betätigung, dem
Kunden- und Lieferantenkreis, der Arbeitnehmerschaft, der
Geschäftsleitung, den Betriebsstätten sowie dem Umfang und der
Zusammensetzung des Aktivvermögens. "
b = „bedeutet, daß der Gewerbetreibende, der den Verlustabzug
in Anspruch nehmen will, den Gewerbeverlust zuvor in eigener
Person erlitten haben muß. Ein Unternehmerwechsel bewirkt
somit, daß der Abzug des im übergegangenen Unternehmen
entstandenen Verlustes entfällt, auch wenn das Unternehmen als
solches von dem neuen Inhaber unverändert fortgeführt wird.
Dabei ist gleichgültig, ob der Unternehmerwechsel auf
entgeltlicher oder unentgeltlicher Übertragung, auf
Gesamtrechtsnachfolge (z.B. Erbfolge) oder auf
Einzelrechtsnachfolge (z.B. vorweggenommene Erbfolge) beruht.“
also, hier würde ich einen vortrag verneinen!
Ich hätte vielleicht noch folgendes sagen sollen:
an der „alten“ AG habe ich 33% Beteiligung (+ bin im Vorstand), ich muß also nur die restlichen 77% aufkaufen. Die AG hat in dem Jahr eigentlich nichts gemacht, hat also sowieso keine Kunden & Lieferanten, Mitarbeiter gab’s auch keine (nur die Gesellschafter, die aber fast nichts gekriegt haben). Das einzige, was der Regelung widerspricht, wäre die Tatsache, daß die AG ein neues Büro haben wird (doch das alte wurde schon lange aufgegeben, es sollte deshalb auch kein Problem sein -> das alte war einfach zu teuer) und das Geschäftsfeld etwas breiter sein wird.
bei der KSt (insbesondere beim mantelkauf) gilt:
"Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d des
Einkommensteuergesetzes ist bei einer Körperschaft, daß sie
nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich mit der
Körperschaft identisch ist, die den Verlust erlitten hat.
Wirtschaftliche Identität liegt insbesondere dann nicht vor,
wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer
Kapitalgesellschaft übertragen werden
in meinem Fall: 77%. Schade…
und die
Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend
neuem Betriebsvermögen fortführt oder wieder aufnimmt.
am Betriebsvermögen ändert sich nichts. Auch wenn ich nichts machen würde und die 20TDM, die jetzt auf dem Konto drauf sind, verwenden würde, reicht es trotzdem aus, um bis Ende des Jahres
etwa 100 - 200 TDM auf dem Konto zu haben.
also, gerade diesen passus würde ich auch bei deinem
mantelkauf verneinen, da ohne neues vermögen (ich schriebs
oben), die gesellschaft wohl nicht laufen wird.
doch
da du auch mit
der AG was anderes vor hast (wie geschrieben)
etwas anderes -> nein. Nur eben etwas breiter - nicht nur Biotechnologie, wie zuvor, sondern Gerätebau für Biotechnologie + Medizin + Computerverkauf + EDV-Dienstleistungen. Man kann ja kein Gerät mittlerweile ohne Computer verkaufen… Und wenn man ein Meßgerät zusammen mit einem Computer verkauft und beim Kunden etwas nicht kompatibel ist, muß eben der EDV-Dienstleister ran…
so. also rein von der steuersparmodellseite solltest du die
finger von lassen.
das wäre eigentlich nur ein angenehmer Nebeneffekt
wenn du allerdings damit leben kannst und
auch noch mehr kapital als die 20.000 zum kauf hast
ja, das wäre kein Problem, aber, wie gesagt, nicht erforderlich, da die 20 TDM reichen.
Gruß,
Pete