Hallo zusammen,
eine AG übernimmt eine andere. Ist es dann möglich, dass die Aktien der übernommenen AG eingezogen werden, also aus den Depots der Aktionäre ohne weiteres Zutun verkauft werden?
Gruß
Hallo zusammen,
eine AG übernimmt eine andere. Ist es dann möglich, dass die Aktien der übernommenen AG eingezogen werden, also aus den Depots der Aktionäre ohne weiteres Zutun verkauft werden?
Gruß
Pauschal kann man dies nicht beantworten, da es von Übernahme zu Übernahme verschieden sein kann.
Sollte die übernehmende AG einen erheblichen großen Anteil (min 95%) der übernommenen AG haben, und diese sogar nicht mehr börsennotiert ist, dann kann es sein, dass die übernehmende AG ein sogenanntes „Squeeze out“ Verfahren startet, und die restlichen Aktionäre aus dem Unternehmen ausschließt, die Aktionäre erhalten dann eine Barabfindung.
zusätzlich zu meinem Vorposter will ich noch loswerden, dass die Barabfindung in der Höhe sein sollte, dass diese die zukünftigen Erträge des Unternehmens in aller Ewigkeit (natürlich abdiskontier mit dem „Basis-Zins“ s.u. zu dem Zeitpunkt, an dem die Barabfindung gezahlt wird)… abbilden muss
Basis - Zins oder Abdiskontierungszins…
da teilen sich die Meinungen, wie hoch der Zinssatz sein soll…
da man eine unengliche Laufzeit anvisiert, wird eine kleine Zinsveränderung grosse Differenzen in der Abfingung auslösen…
konkret werden die Erträge für die kommenden Jahre geschätzt, aber max 5 Jahre…
danach wird eine konstante Wachstumsrate unterstellt, sprich wieviel wird das Unternehmen NETTO !!! wachsen, schneller oder langsamer als die Peer-Group… (die Branche)…
die Erträge, die geschätzt werden fallen wegen der Unendlichkeit nicht schwer ins Gewicht,
was schwer ins Gewicht fällt ist die Wachstumsrate der Erträge in der Unendlichkeit und der Abdiskontierungszins…
man kann gegen die Barabfindung klagen, wenn diese „zu gering“ ausfällt…
Danke!
Wieder was gelernt!
Gruß