Hallo,
mal angenommen, man übernimmt eine neue Wohnung (Doppelhaushälfte).
Der Vermieter macht keine Übergabe, gibt dem Mieter lediglich die Schlüssel.
Der Mieter sucht die Wohnung auf und schlägt erstmal die Hände über den Kopf zusammen. Alles dreckig, Klo mit Bremsspuren, Fenster und Rahmen völlig verdreckt, Teppich recht dreckig …
Vor Aufnahme des Mietverhältnisses vereinbarten Mieter und Vermieter diverse zu erledigende Reparaturen. Der Vermieter fragt den Mieter, ob er die defekten Teile erneuern kann. Der Mieter sagt ja. Der Vermieter sagt zu, die Kosten zu übernehmen (womit er womöglich nur das Material gemeint hat ?!)
Soweit so gut. Nun sieht der Mieter aber, das der Aufwand die Reparaturen durchzuführen einen erheblichen Arbeitsaufwand verschlingt. Zudem hat er schon mehrere Tage nur damit verbracht, die Wohnung zu reinigen.
Kann der Mieter die Zeit für die Eigenleistung neben
den Materialkosten auch in Ansatz bringen, und wenn in welcher Höhe ?
2.Frage:
Nach Ausrollen der Markise ist klar, das diese hinüber ist. Völlig verwittet und scheinbar so alt wie das Haus (15 Jahre). Ist der Vermieter verpflichtet hier eine neue anzubringen, oder kann er
dies ablehnen ? Die Markise ist nicht definitiv im Mietvertrag erwähnt, so wie diese aussieht, hängt sie aber schon ewig. Zudem hat der Mieter die Markise vor Abschluss des Mietvertrags gesehen, da es jedoch dunkel war, nicht genauer begutachtet.
- Frage:
Die übergebenen Wohnungsschlüssel sind alle nicht mehr Original (drei verschieden Nachschlüssel verschiedener Hersteller). Wer zahlt den neuen Schließzylinder ? Ich denke, das nach einem eventuellem Einbruch von der Versicherung Originalschlüssel verlangt werden ?!
Somit ist die Wohnung „unsicher“, oder ???
Ich danke euch für eure Tipps.
Gruss
Olli