Übernahme einer neuen Wohnung

Hallo,

mal angenommen, man übernimmt eine neue Wohnung (Doppelhaushälfte).
Der Vermieter macht keine Übergabe, gibt dem Mieter lediglich die Schlüssel.

Der Mieter sucht die Wohnung auf und schlägt erstmal die Hände über den Kopf zusammen. Alles dreckig, Klo mit Bremsspuren, Fenster und Rahmen völlig verdreckt, Teppich recht dreckig …

Vor Aufnahme des Mietverhältnisses vereinbarten Mieter und Vermieter diverse zu erledigende Reparaturen. Der Vermieter fragt den Mieter, ob er die defekten Teile erneuern kann. Der Mieter sagt ja. Der Vermieter sagt zu, die Kosten zu übernehmen (womit er womöglich nur das Material gemeint hat ?!)

Soweit so gut. Nun sieht der Mieter aber, das der Aufwand die Reparaturen durchzuführen einen erheblichen Arbeitsaufwand verschlingt. Zudem hat er schon mehrere Tage nur damit verbracht, die Wohnung zu reinigen.

Kann der Mieter die Zeit für die Eigenleistung neben
den Materialkosten auch in Ansatz bringen, und wenn in welcher Höhe ?

2.Frage:
Nach Ausrollen der Markise ist klar, das diese hinüber ist. Völlig verwittet und scheinbar so alt wie das Haus (15 Jahre). Ist der Vermieter verpflichtet hier eine neue anzubringen, oder kann er
dies ablehnen ? Die Markise ist nicht definitiv im Mietvertrag erwähnt, so wie diese aussieht, hängt sie aber schon ewig. Zudem hat der Mieter die Markise vor Abschluss des Mietvertrags gesehen, da es jedoch dunkel war, nicht genauer begutachtet.

  1. Frage:

Die übergebenen Wohnungsschlüssel sind alle nicht mehr Original (drei verschieden Nachschlüssel verschiedener Hersteller). Wer zahlt den neuen Schließzylinder ? Ich denke, das nach einem eventuellem Einbruch von der Versicherung Originalschlüssel verlangt werden ?!
Somit ist die Wohnung „unsicher“, oder ???

Ich danke euch für eure Tipps.

Gruss
Olli

Hallo Olli,

mal angenommen, man übernimmt eine neue Wohnung
(Doppelhaushälfte).
Der Vermieter macht keine Übergabe, gibt dem Mieter lediglich
die Schlüssel.

Der Mieter sucht die Wohnung auf und schlägt erstmal die Hände
über den Kopf zusammen. Alles dreckig, Klo mit Bremsspuren,
Fenster und Rahmen völlig verdreckt, Teppich recht dreckig

heisst das, dass der neue Mieter vor dem Einzug noch nie die Wohnung gesehen hat ? Jeder, der sich ein noch so schönes gebrauchtes Auto kauft sucht nach Kratzern. Nur wenn man eine Wohnung sucht wird erst nach dem Bezug nachgefagt. Verstehe das wer will.

Vor Aufnahme des Mietverhältnisses vereinbarten Mieter und
Vermieter diverse zu erledigende Reparaturen. Der Vermieter
fragt den Mieter, ob er die defekten Teile erneuern kann. Der
Mieter sagt ja. Der Vermieter sagt zu, die Kosten zu
übernehmen (womit er womöglich nur das Material gemeint hat
?!)

schriftlich ist dies zu vereinbaren und auch die Kostenübernahme

Soweit so gut. Nun sieht der Mieter aber, das der Aufwand die
Reparaturen durchzuführen einen erheblichen Arbeitsaufwand
verschlingt. Zudem hat er schon mehrere Tage nur damit
verbracht, die Wohnung zu reinigen.

Die Reinigung ist wohl das Problem des neuen Mieters, der nicht darauf bestanden hat, dass ihm eine entsprechend saubere Wohnung übergeben wird. Da wird es auch keinen Schadenersatz oder gar eine Entlohnung geben können.

Kann der Mieter die Zeit für die Eigenleistung neben
den Materialkosten auch in Ansatz bringen, und wenn in welcher
Höhe ?

ja, wenn dies schriftlich oder mündlich unter Zeugen vereinbart ist , jedoch nicht mehr als 7,50-10 EURO/Std.

2.Frage:
Nach Ausrollen der Markise ist klar, das diese hinüber ist.
Völlig verwittet und scheinbar so alt wie das Haus (15 Jahre).
Ist der Vermieter verpflichtet hier eine neue anzubringen,
oder kann er
dies ablehnen ? Die Markise ist nicht definitiv im Mietvertrag
erwähnt, so wie diese aussieht, hängt sie aber schon ewig.
Zudem hat der Mieter die Markise vor Abschluss des
Mietvertrags gesehen, da es jedoch dunkel war, nicht genauer
begutachtet.

Ein Mieter hat bei der Besichtigung - genauso wie der Vermieter nach Auiszug - mit der notwendigen Sorgfalt vorzugehen. Hier kommt es darauf an, was vereinbart ist. Auf jedne Fall ist aber doch vereinbart, dass der Mieter die Mängel selbst behebt. Hier wird dann mit dem Vermieter noch die Kostenfrage geklärt werden müssen.

  1. Frage:

Die übergebenen Wohnungsschlüssel sind alle nicht mehr
Original (drei verschieden Nachschlüssel verschiedener
Hersteller). Wer zahlt den neuen Schließzylinder ? Ich denke,
das nach einem eventuellem Einbruch von der Versicherung
Originalschlüssel verlangt werden ?!
Somit ist die Wohnung „unsicher“, oder ???

Weshalb ? Ein neuer Schliesszylinger muss hier nicht eingesetzt werden.

Sofern beide hier von Dir eröffneten Threads in Zusammenhang stehen ein Hinweis. Hier rutscht der Mieter von einem Schlamassel in das nächste. Ich rate dringend vor Ort einen Mieterverein aufzusuchen oder einen Anwalt zu beauftragen. Hier sind bereits jetzt schon im Ansatz Fehler und Probleme erkennbar, die der qualifizierten Hilfe vor Ort bedürfen.

Gruss Günter